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Pünktlich zu Beginn der Sommerferien und somit der beliebtesten Reisezeit der meisten EuropäerInnen, startete die Kommission am 29. Juni eine Aufklärungskampagne, die Fahrgäste und Passagiere in der EU auf ihre Rechte aufmerksam machen soll. Unter dem Motto „Ihre Rechte als Reisende immer dabei“ wird in 23 Sprachen übersetzt in der ganzen EU auf Postern und Infoblättern in Flughäfen, Bahnhöfen und auf Reise- und Tourismusbörsen für die Kampagne geworben. Zu diesem Thema sind auch kurze, informative Videoclips in verschiedensten Fernsehsendern und online zu sehen. Außerdem hat die Kommission zur Information der EU-BürgerInnen eine Website erstellt, die deren Rechte im Bahn- und Flugverkehr im Überblick beschreibt. Das alles wird über zwei Jahre laufen.

In den letzten Jahren wurden die Rechte für Flug- und Bahnreisende erheblich verbessert und EU-weit vereinheitlicht. Obwohl es zu dem Thema  schon nationale Rechtsvorschriften gab, ist nun ein europaweiter Mindeststandard garantiert. 

Das geschah zum einen durch das dritte Eisenbahnpaket von 2007, das eine Marktöffnung für den grenzüberschreitenden Personenverkehr und eine neue Fahrgastrechtverordnung festlegte,  und auch durch die Fluggastrechtverordnung der EG (Verordnung 261/2004), die seit 2005 in Kraft ist. Sind die EU-BürgerInnen aber nicht über diese Änderungen informiert, können sie ihre Rechte nicht geltend machen.

Die neuen Regelungen schützen unter anderem behinderte Reisende und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, wie etwa ältere Menschen, vor Diskriminierung und sichern ihnen kostenlose Hilfestellung. Auch haben Reisende im Falle von Unregelmäßigkeiten Anspruch auf Geld oder bestimmte Ausgleichsleistungen. Die Website informiert über die Rechte in verschiedensten Situationen, seien es Verspätungen, Ausfälle, Gepäckverlust, Überbuchungen oder Zugunglücke.

Eine solche Situation wäre zum Beispiel der Vulkanausbruch in Island auf Grund dessen in den letzen Monaten sehr viele Flüge annulliert und verschoben wurden. Selbst unter diesen außergewöhnlichen Umständen mussten die Fluggesellschaften den gestrandeten Passagieren folgende Leistungen zur Verfügung stellen:

  • Informationen
  • Betreuung, also Mahlzeiten oder Hotels
  • Zurückerstattung des Flugpreises oder Bereitstellung einer anderen Beförderung zum Reiseziel

Zusätzliche finanzielle Entschädigung ist aber bei von äußeren Umständen ausgelösten Problemen (wie Vulkanausbrüche oder politische Unruhen) nicht möglich.

Um sicherzustellen, dass die Rechte der Reisenden auch respektiert werden, gibt es in jedem Mitgliedsstaat eine unabhängige Aufsichtsstelle (NEB – National Enforcement Body), die Verstöße gegen die EU-Bestimmungen ahndet. Die Kontaktadressen dieser Aufsichtsstellen stellt die Kommission auf ihrer Internetseite (s.u.) zur Verfügung.

Werden Ihre Rechte innerhalb der EU nicht respektiert, gibt es im Bahn- und Flugverkehr verschiedene Wege, um sich zu beschweren und sie einzufordern. Diese sind zusätzlich auf der Website der Kommission beschrieben.

Die Kommission versucht nun auch die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie im Busverkehr zu verbessern. Entsprechende Vorschläge wurden bereits diese Woche im  Europäischen Parlament abgestimmt.

Weiterführende Informationen:

Kontaktadressen der Aufsichtsstellen (nur in Englisch verfügbar)

Pressemitteilung der Europäischen Kommission zur Informationskampagne über Fahr- und Fluggastrechte

Fluggastrechte

Fahrgastrechte im Schienenverkehr

Fahrgastrechte in Ausnahmesituationen

Europäisches Konsumentennetzwerkcenter (nur in Englisch verfügbar)