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Im Rahmen eines Stakeholdermeetings berichtete die Kommission über die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zum internationalen Rechnungslegungsstandard für kleine und mittlere Unternehmen. Bei der Diskussion wurden Befürchtungen laut, dass verstärkt internationale Rechnungslegungsstandards ins europäische Recht übernommen werden und das neue Regelwerk zu mehr Kosten und weniger Transparenz führen könnte. Außerdem wurde mit den Stakeholdern über die geplante Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien (4. und 7. Richtlinie) diskutiert.

Nach mehrjähriger Entwicklungsphase veröffentlichte das für die Entwicklung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS) verantwortliche International Accounting Standard Board einen eigenen Rechnungslegungsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) im Juli 2009. Dieser Standard enthält eigene Regelungen für die Erstellung eines Jahresabschlusses eines KMUs. Bevor die europäischen KMUs diesen Standard anwenden können, muss dieser in das europäische Recht von der EU übernommen werden.

Die zuständige Kommission für Binnenmarkt führte in den vergangenen Monaten ein Konsultationsverfahren dazu durch. Im Zuge dieser Konsultation wurde erarbeitet, welche Rolle diese neue Regelung im Rahmen der europäischen Rechnungslegung künftig spielen soll und inwieweit diese in die Überarbeitung der Richtlinien einfließen könnte. Die Bundesarbeitskammer hat sich an diesem Prozess beteiligt.

Vorteile und Nachteile eines eigenen Standards für KMUs

Im Stakeholdermeeting wurden die Ergebnisse aus der Konsultation präsentiert. Die BefürworterInnen der neuen Bilanzierungsvorschriften sind der Ansicht, dass vor allem jene KMUs davon profitieren, die international agieren möchten und damit Wettbewerbsvorteile erhalten können. Weiters wurden als Vorteile die leichtere Möglichkeit für die Kapitalaufbringung sowie eine bessere internationale Vergleichbarkeit für Investoren, GeschäftspartnerInnen und Gläubiger angeführt.

Die möglichen Nachteile spiegeln die Position der Bundesarbeitskammer (BAK) wider. Die BAK sprach sich im Konsultationsverfahren gegen eine europaweite Anwendung des Standards aus. Die umfangreichen Regeln des neuen Standards bedeuten einen erheblichen Mehraufwand und hohe Kosten in den Klein- und Mittelunternehmen (zum Beispiel für Schulungen, Wirtschaftsprüfung). Die vorgesehene Mischung aus unterschiedlichen Bewertungsprinzipien und zahlreichen Wahlrechten führt dazu, dass dieses komplexe Regelungswerk zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit und Transparenz der Abschlüsse führt. Von diesen Maßnahmen sind alle relevanten Stakeholder (wie zum Beispiel MitarbeiterInnen, Banken, Gläubiger etc) stark betroffen.

Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien - Anhörung der Stakeholder

Die Rechnungslegungsrichtlinien bilden die Rahmenbedingungen für die Erstellung der Jahresabschlüsse in der EU. Im Mittelpunkt der geplanten Überarbeitung der Rechnungsrichtlinien steht eine Vereinfachung und Modernisierung der Regeln, speziell auch für KMUs. Die Kommission beabsichtigt dabei von den allgemeinen Grundsätzen auszugehen.

Im Rahmen des Meetings legte die Kommission ein Diskussionspapier vor, um zentrale Fragestellungen wie zum Beispiel Grundprinzipien der Rechnungslegung, Aufbau und Veröffentlichung des Jahresabschlusses mit den relevanten Stakeholdern zu erörtern.

Für die Stakeholder ist es wichtig, dass sich die Rechnungslegungsrichtlinien in erster Linie an den relevanten Anforderungen für alle Unternehmen orientieren. Weiters wurde auch die Befürchtung geäußert, dass die Kommission durch diese Änderungen verstärkt internationale Rechnungslegungsstandards in das europäische Recht übernehmen könnte.

Bereits letztes Jahr wurde ein Konsultationsverfahren zu der Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien durchgeführt, an dem sich die BAK ebenfalls beteiligte.

Für die BAK kann eine Überarbeitung der vierten und siebten Richtlinie nur in eine Richtung gehen: Die Qualität der Rechnungslegung sowie die Publizität gegenüber Stakeholdern ist entscheidend zu verbessern. Ein sorgfältig erstellter Jahresabschluss hat besonders im Zuge der Finanzmarktkrise erheblich an Bedeutung gewonnen.

Zur Frage über die weitere Vorgehensweise erörterte die Kommission, dass sie derzeit noch keine endgültige Linie erarbeitet hat. Die Ergebnisse der Konsultationen sollen gemeinsam mit begleitenden Studien in einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinien einfließen. Dieser Vorschlag ist für 2011 geplant.

Weiterführende Informationen:

AK-Stellungnahme zum Konsultationsverfahren über den Standard IFRS für SME

AK-Stellungnahme zum Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien 2009

Informationen der Kommission Binnenmarkt zu dem Thema

Draft Summary der Kommission über die Konsultation „IFRS für SME" (nur in Englisch verfügbar)