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ZurückIm Rahmen der obligatorischen Wirkungsanalyse, die die Kommission bei neuen Dossiers zu erstellen hat, hat sie eine öffentliche Konsultation zur Etablierung eines permanenten Investitionsschiedsgerichtes eingeleitet. Die Fragen gehen von der Annahme aus, dass das Investitionsschutzregime grundsätzlich befürwortet wird und punktuelle Verbesserungen im Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren zu mehr Legitimität des Systems dienen würden.Die BAK beteiligt sich an der Konsultation, indem sie eine grundsätzliche Bewertung der Kommissionsinitiative vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung, die nach besserer internationaler Zusammenarbeit und insbesondere Rechtsdurchsetzung verlangt, vornimmt. Doch braucht es auf internationaler Ebene vorrangig effektive Durchsetzungsmöglichkeiten für Grundrechte generell, nicht aber eine weitere Verfestigung und Ausweitung von Konzernrechten. Auch ist den Menschenrechten Vorrang gegenüber Handels- und Investitionsrechten einzuräumen.