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Die BAK befürwortet grundsätzlich gesetzliche Vereinfachungen und Klarstellungen zur weiteren Förderung des kombinierten Verkehrs. Ob allerdings die erwähnten Ziele durch die im gegenständlichen Richtlinienentwurf vorgesehene großzügige Liberalisierung des Straßengütertransports als Teil des kombinierten Verkehrs ohne Rücksicht auf bestehende Regelungen im Bereich des Wettbewerbs und der Sozialbedingungen erreicht werden können, wird stark in Zweifel gezogen. Aus Sicht der BAK ergeben sich hinsichtlich der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele keinerlei Verbesserungen zur Steigerung der Attraktivität des kombinierten Verkehrs durch den vorliegenden Entwurf.

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Richard Ruziczka

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