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Die Bundesarbeitskammer (BAK) hat in den vergangenen Jahren wiederholt auf die positiven Auswirkungen der umfangreichen Bestimmungen der Verordnungen und Richtlinien in diesemBereich hingewiesen, die als Hauptziele die Hebung der Straßenverkehrssicherheit, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des sozialen Schutzes der LenkerInnen im Straßenverkehr sowie die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen verfolgen sollen.

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Richard Ruziczka

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