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ZurückDie Bundesarbeitskammer (BAK) unterstützt generell eine Weiterentwicklung der Eurovignetten-Richtlinie zu mehr Kostenwahrheit im Güterverkehr, weil der gewerbliche Straßengüterverkehr seine Infrastruktur- und Folgekosten verursachergerecht in jedem Mitgliedstaat bezahlen muss.