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Die Bundesarbeitskammer (AK) lehnt das im KMU-Entlastungspaket neu aufgelegte Prinzip „Vorfahrt für KMU“ strikt ab, weil eine vorrangige Berücksichtigung von KMU negative Effekte für alle anderen Interessen (Konsument:innen, Beschäftigte, Klima, …) befürchten lässt und so keine Balance zu anderen Politikfeldern möglich ist.

Problematisch ist dabei auch die Definition von KMU, die mehr als 99 Prozent aller Unternehmen erfasst. Erleichterungen und Ausnahmen betreffen damit fast alle Unternehmen, womit die Erreichung wichtiger politischer Ziele erheblich verzögert werden könnte. Positiv sind jedoch Vorschläge wie hinsichtlich der Harmonisierung bei verspäteten Zahlungen, gezielter Förderungen im Rahmen von STEP und verstärkter Bemühungen der Kommission hinsichtlich des Mangels an Fachkräften.

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Christian Berger

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Roland Lang

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