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ZurückEs ist kein Geheimnis, dass Konzern- und Banken-Lobbys in europäischen Institutionen großen Einfluss ausüben. Ebenso wenig zeichnet sich die EU durch übermäßige Transparenz oder geeignete direkt-demokratische Instrumente aus. Umso wichtiger sind nun die laufenden Schritte hin zu sauberem Lobbying, mehr Transparenz und einer verbesserten Europäischen BürgerInneninitiative.
EU-Kommissionspräsident Juncker hatte eine schon länger geforderte Überarbeitung des Verhaltenskodex für EU-KommissarInnen geplant. Im Anschluss an seine Rede zur Lage der Union vergangene Woche war es dann so weit: Das von der Kommission veröffentlichte Dokument beinhaltet eine Reihe neuer Regelungen, die Juncker in seiner Rede zur Lage der Union angedeutet hat. Diese umfassen beispielsweise eine Verlängerung der sogenannten Abkühlphasen für ausgeschiedene Kommissionsmitglieder (von 18 auf 24 Monate; für den Kommissionspräsidenten 36 Monate). Während der Abkühlphase muss die aktuelle Kommission über die Annahme einer neuen Beschäftigung des ehemaligen Mitglieds informiert werden und entscheiden, ob die Anstellung den Regeln des Verhaltenskodex entspricht. Darüber hinaus gelten Einschränkungen im Bereich der Lobbyarbeit, damit frappierende Interessenskonflikte, wie am Beispiel des ehemaligen Kommissionspräsidenten Barroso zu sehen ist, nicht mehr vorkommen. Weitere Punkte des neuen Verhaltenskodex sind eine Stärkung des dreiköpfigen Ethikkomitees, welches die Einhaltung des Verhaltenskodex überwacht, sowie eine Ausweitung der Offenlegungspflicht finanzieller Interessen der KommissarInnen.
Viel ambitionierter als die Pläne des Präsidenten, stellt sich der Bericht über Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Organen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (AFCO) im Europäischen Parlament dar. Vergangene Woche präsentierte der zuständige Berichterstatter Sven Giegold (Grüne Fraktion) den Bericht im Plenum – er wurde mehrheitlich angenommen. Das Thema des Verhaltenskodex für EU-KommissarInnen wird hierbei tiefer überarbeitet. So sollen die angesprochenen Abkühlphasen auf drei Jahre angehoben werden und das Ethikkomitee nicht nur gestärkt, sondern auch unabhängig von der Kommission besetzt werden. Darüber hinaus fordert der Bericht ein Ende des privilegierten Zugangs für LobbyistInnen auf Informationen oder Einflussmechanismen. Dokumente zu Verhandlungen und Gesprächsrunden sollen für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich sein und informelle Gespräche (z.B. in Form von informellen Trilogen) müssen transparent gemacht werden – alles Forderungen, die die AK schon seit Jahren stellt. Der Bericht pocht außerdem auf das Recht der europäischen Öffentlichkeit zu wissen, wer Einfluss auf die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften ausgeübt hat. Die Einflussnahme soll aufgezeichnet und sichtbar gemacht werden, um einen sogenannten legislativen Fußabdruck ablesen zu können. Somit könnte die Transparenz bei der Entscheidungsfindung verbessert und nachvollziehbar gemacht werden. Weiters unterstreicht der Bericht die Wichtigkeit von Transparenz bei laufenden und zukünftigen Verhandlungen von Freihandelsverträgen, um das Vertrauen in etwaige Abkommen zu stärken. Als einziger Wermutstropfen gilt allerdings die Ablehnung einer Abkühlphase für ehemalige Abgeordnete das Europäischen Parlaments, die die Annahme von Lobbytätigkeiten bei gleichzeitigem Bezug von Übergangsgeld untersagt hätte. Eine Mehrheit aus Konservativen und Liberalen sprach sich gegen diesen Punkt aus.
Europäische BürgerInneninitiative: Mehr Demokratie wagen!
Zur Stärkung der Einflussnahme der europäischen Öffentlichkeit auf den Gesetzgebungsprozess in der EU wurde durch den Vertrag von Lissabon die Europäische BürgerInneninitiative (EBI) ins Leben gerufen. Laut einem Bericht der Kommission ist dieser Mechanismus jedoch suboptimal ausgestaltet. Dies kann ebenso am Beispiel der BürgerInneninitiative Stop TTIP gesehen werden. Zunächst von der Kommission abgelehnt, wurde diese Initiative jedoch im Mai 2017 vom EuGH als zulässig erklärt. Von Mai bis August 2017 lief deshalb eine öffentliche Konsultation zur Verbesserung der EBI. Von Seiten der AK wird die Überarbeitung positiv gesehen, jedoch wird auch zu einem allgemeinen Ausbau der Demokratie auf EU-Ebene aufgerufen.
Vergangene Woche veröffentlichte die Europäische Kommission, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Konsultation, eine neue Verordnung zur EBI. Die Überarbeitung des Systems beinhaltet eine Erweiterung der Infrastruktur, der Zugänglichkeit, sowie eine Ausdehnung der Prüfungszeit von eingereichten Initiativen. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, enger mit OrganisatorInnen zusammenzuarbeiten und ihnen ein kostenloses Online-Sammelsystem für die Datenerfassung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll das Mindestalter für die Unterstützung einer Initiative von 18 auf 16 Jahre gesenkt und der Beginn der zwölfmonatigen Frist für das Sammeln von Unterstützungserklärungen von den OrganisatorInnen selbst festgelegt werden.
Weiterführende Informationen:
Blog.Arbeit-Wirtschaft: Lobbying in der EU – Mehr Transparenz in Reichweite
AK EUROPA: Kommission lässt sich weiterhin vorzugsweise von Wirtschaftslobbies beraten
AK EUROPA: Strengerer Verhaltenskodex für Kommissare: ein Tropfen auf dem heißen Stein
AK Infobroschüre zu „Lobbying in Brüssel – Die Übermacht der Unternehmen brechen“
European Parliament calls for major steps towards greater transparency and integrity in the EU