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Bereits im Juli 2008 präsentierte die Europäische Kommission einen neuen Richtlinienvorschlag, der vorsieht bei der Einhebung der Maut für LKW in Zukunft auch Umweltkosten zu berücksichtigen. Europäisches Parlament und Rat beraten seither darüber, welche externen Kosten bei der Mautberechnung einbezogen werden sollen. Nach der Verabschiedung des gemeinsamen Standpunkts im Rat zeichnet sich nun aber ab, dass von einer Berücksichtigung der Umweltkosten nicht viel übrig bleiben dürfte.
Die Kommission schlug 2008 vor, dass Luftverschmutzung, Lärm und Staus als externe Kosten in die Mautberechnung miteinberechnet werden sollen. In der ersten Lesung im Jahr 2009 dachten Mitglieder des Europäischen Parlaments noch darüber nach, ob eventuell auch CO2-Emissionen in der Maut ihren Niederschlag finden sollten, die Mehrheit der Abgeordneten stimmte damals aber dagegen. Das Europäische Parlament bestätigte schließlich, dass Lärm und Luftverschmutzung sowie mit knapper Mehrheit auch Stau als externe Kosten bei der Mautberechnung berücksichtigt werden sollen. Der Rat lehnte es in seinem gemeinsamen Standpunkt jedoch ab Kosten für Staus zu berücksichtigen und schlägt stattdessen eine Variation der Infrastrukturgebühren vor, die die Staukosten reflektieren sollen.

Auch bei anderen Punkten sind Rat und Europäisches Parlament unterschiedlicher Meinung: Während das Europäische Parlament für eine Zweckbindung der Mauteinnahmen eintritt, lehnt der Rat dies ab. Der Parlamentsberichterstatter EU-Abgeordneter El Khadraoui von den Europäischen Sozialdemokraten kann sich als Kompromiss eine Orientierung am Emissionshandelssystem vorstellen: Demnach wären 50 Prozent der Gelder zweckgebunden. Weiters will der Rat EURO V bis 2013 und EURO VI-LKWs bis 2017 von der Verrechnung externer Kosten ausnehmen. Europäische Volkspartei, liberale EU-Abgeordnete und die konservativen VertreterInnen können sich dies auch vorstellen, die anderen Fraktionen nicht.

Wesentlich schlechter fällt die Position des Rates bei den Mautaufschlägen für externe Kosten in sensiblen Regionen aus. Während das Europäische Parlament einen Multiplikator von 5 vorschlägt, hat sich der Rat für einen Multiplikator von 2 entschieden.

EU-Abgeordneter El Khadraoui informierte daher anlässlich des Beginns der 2. Lesung im Europäischen Parlament wenig überraschend, dass schwierige Verhandlungen mit dem Rat zu erwarten seien. Tatsächlich ist der Ratstext mit einem Überhang von nur 3 Stimmen angenommen worden, zu hohe Forderungen vonseiten des Europäischen Parlaments könnten dazu führen, dass sich im Rat keine Mehrheit mehr findet und der Richtlinienvorschlag scheitert. Die Abgeordneten sind sich bewusst, dass große Änderungen nicht mehr möglich sein werden. Bis zum 16. Juni muss das Europäische Parlament seinen Beschluss gefasst haben. Wie es üblich ist, wird es schon während der Debatten im Parlament zu informellen Gesprächen mit dem Rat kommen. Ob es zu einem Beschluss in 2. Lesung kommt oder ob eine 3. Lesung notwendig sein wird, ist noch offen. Klar dürfte aber schon jetzt sein, dass die Richtlinie nur einen kleinen Teil der tatsächlichen externen Kosten abdeckt und weitere Überarbeitungen der Richtlinie nötig sein werden, um alle Umweltkosten zu berücksichtigen.