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Ein Phänomen der modernen Arbeitswelt ist die Zunahme an neuen, meist prekären Beschäftigungsformen, die weder der klassischen arbeits- und sozialrechtlich abgesicherten Vollzeitbeschäftigung entsprechen, noch als traditionell selbstständige Tätigkeit qualifiziert werden können.

 

Die Initiative der Kommission, mit den Leitlinien eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von bestimmten Selbstständigen zu erreichen, ist daher grundsätzlich positiv zu bewerten. Die AK fordert in diesem neuen Positionspapier jedoch noch gesonderte Anstrengungen auf EU- und nationaler Ebene, um Umgehungsmöglichkeiten im Sozialversicherungsbereich zu verhindern.

 

Wichtig wäre zudem auch, die gesetzlich widerlegbare Vermutungsregel über das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses, welche in der Plattformarbeitsrichtlinie vorgesehen ist, auch im Rahmen der Leitlinien entsprechend zu berücksichtigen. Schließich dürfen die Leitlinien auch nicht in das nationale Gefüge der kollektiven Rechtsgestaltung eingreifen.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Alice Wagner (Büro Brüssel)

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