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Was ist in den Lebensmitteln drin? Woher kommt das Produkt? Enthält es viel Salz, Zucker oder Fett? Diese und ähnliche Fragen stellen sich die VerbraucherInnen tagtäglich bei ihren Lebensmitteleinkäufen im Supermarkt. Eine neue Verordnung soll die Lebensmittelkennzeichnung nun EU-weit neu regeln. Eine Abstimmung über eine Stellungnahme zu diesem Verordnungsvorschlag im Europäischen Parlament brachte aber ein schockierendes Ergebnis: Zwei Anträge von Othmar Karas von der Europäischen Volkspartei setzten sich durch, die die Möglichkeit nationale Bestimmungen zu Lebensmittelinformationen vorzusehen, ersatzlos streicht. Diese waren im ursprünglichen Textentwurf zum Beispiel zum Schutz der öffentlichen Gesundheit oder im Rahmen des Verbraucherschutzes für die Mitgliedstaaten vorgesehen.

Zwar steht die Abstimmung über die Lebensmittelkennzeichnung im federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit noch aus: Das Abstimmungsergebnis über die Stellungnahme im Binnenmarktausschuss zeigt aber, wie stark der Wirtschaftsflügel im Europäischen Parlament ist. Für große Teile der Europäischen Volkspartei, den Europäischen Konservativen und Teilen der Europäischen Liberalen ist es offensichtlich wichtiger, Lebensmittelkonzernen das Leben so leicht wie möglich zu machen, VerbraucherInnen zahlen aber drauf.

Sollte sich die Meinung des Binnenmarktausschusses in erster Lesung im Europäischen Parlament durchsetzen, wären nationale Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, des Verbraucherschutzes oder der Betrugsbekämpfung nicht erlaubt. Nicht einmal unverbindliche nationale Leitlinien wären möglich. Das ist auch der Grund, warum sowohl die Europäischen SozialdemokratInnen als auch die Grünen und Linken gegen die Stellungnahme gestimmt haben. Nachdem die wirtschaftsnahen Parteien im Europäischen Parlament eine Mehrheit von rund 60 Prozent haben, wurde die Stellungnahme dennoch mit 21 Stimmen dafür und 15 Stimmen dagegen angenommen. Leider wurde auch die so genannte Ampelregelung, die zeigt, ob ein Produkt viel oder wenig Salz, Fett oder Zucker beinhaltet, abgelehnt.

Eine Ursprungskennzeichnung von nicht verarbeitetem Fleisch, Fisch und Meeresfrüchten soll es jedoch geben. Auch eine Nährwertkennzeichnung von 100g oder 100ml ist vorgesehen. Zusätzlich soll es jedoch die Möglichkeit geben, die Kennzeichnung auch pro Portion anzugeben, was breiten Raum für Interpretation liefert, was unter „einer Portion“ zu verstehen ist. Anzugeben sind laut Stellungnahme des Binnenmarktausschusses auf den Lebensmittelpackungen jedenfalls der Energiewert (Kalorien) und die Mengen an Eiweiß, Kohlenhydraten, Fett, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffen, Zucker und Salz.

Es ist zu hoffen, dass sich die Meinung des Binnenmarktausschusses im Umweltausschuss bzw. im Plenum des Europäischen Parlaments nicht durchsetzt. Ein gewichtiges Wort hat auch der Rat mitzureden, der sich laut letzten Informationen für nationale Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung ausspricht. Erst wenn sich Rat und Europäisches Parlament einig sind, kann die Verordnung in Kraft treten.

Weiterführende Informationen:

AK-Stellungnahme zur Information der Verbraucher über Lebensmittel

Film der Nichtregierungsorganisation foodwatch für die Einführung einer Ampelkennzeichnung