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Die Europäische Kommission (EK) hat Ende Februar 2016 den „Länderbericht Österreich 2016“ vorgelegt. Angesichts der Tatsache, dass diese Arbeitsunterlage eine wichtige Grundlage für die Ausarbeitung des Nationalen Reformprogrammes 2016 und die länderspezifischen Empfehlungen darstellt, nimmt die Bundesarbeitskammer (BAK) zu ausgewählten Kapiteln Stellung.
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Norbert Templ

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