Publikationen
ZurückDie AVMD-RL schafft auf europäischer Ebene einen einheitlichen Rechtsrahmen für audiovisuelle Mediendienste, sohin für Fernsehsendungen, Abrufdienste und Video-Sharing-Plattformen. Damit soll ein freies und pluralistisches Medienumfeld geschaffen werden und die Nutzer:innen sollen vor illegalen und schädlichen Inhalten geschützt werden. Die Europäische Kommission führte im 1. Halbjahr 2026 eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung und möglichen Überarbeitung der AVMD-RL durch.
Aus Sicht der AK ist eine umfassende Anpassung der Richtlinie an neue technologische Entwicklungen dringend geboten. Der Anwendungsbereich der AVMD-RL muss auf neue Vertriebstechnologien und neue Akteur:innen erweitert werden. Influencer:innen und Coaches sollten klar definiert werden, Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten sowie ein EU-weites Influencer:innen-Register eingeführt werden. Dort, wo offline ein Befähigungsnachweis zur Ausübung einer Tätigkeit vorgesehen ist, muss das im Sinne des fairen Wettbewerbs auch online gelten, etwa bei Befähigungsnachweisen im Gesundheits- und Finanzbereich.
Die AK fordert weiters eine allgemeine Filterpflicht für offenkundig rechtswidrige Werbung und die Schaffung klarer Regeln zu Werbung und Marketing an Kindern und Jugendlichen. Um der Herausforderung „ungesunder“ Lebensmittelwerbung zu begegnen, sollten die WHO-Nährwert-Profil verbindlich festgelegt werden und strengere Marketingregeln für Nahrungsergänzungsmittel (v.a. online) festgelegt werden. Jeder Mitgliedsstaat sollte zudem eine einzige Behörde für Beschwerden definieren.
Jasmin Reininger
Kontakt per E-MailPetra Lehner
Kontakt per E-MailAlice Wagner (Büro Brüssel)
Kontakt per E-Mail