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Ob in Kopenhagen, Budapest, Danzig oder Dubrovnik: Wie viel das Geldbeheben am Bankomat innerhalb der EU – aber in einer anderen Währung als dem Euro – tatsächlich kostet, erfahren die meisten KonsumentInnen erst einige Tage später beim Blick auf ihr Konto. Mit einem Vorschlag zur Änderung der Verordnung für Entgelte bei grenzüberschreitenden Zahlungen will die Kommission hier für mehr Transparenz und niedrigere Kosten für die KundInnen sorgen. Und auch Überweisungen zwischen Euroländern und EU-Staaten ohne Euro sollen günstiger werden.

 

Von den 28 Mitgliedstaaten haben immerhin noch neun Länder weiterhin ihre eigene Währung. Wer Geld in diese Länder überweist bzw. dort an Geldautomaten Abhebungen durchführt, ist immer wieder von der Höhe der Zusatzgebühren überrascht, die für diese Transaktionen von den Banken verrechnet werden. Während innerhalb des Euroraumes derartige Überweisungen bzw. Behebungen nicht mehr kosten dürfen als im Inland, gilt diese Regel nicht für jenen EU-Raum, der eine andere Währung als den Euro verwendet. Ein Vorschlag der Kommission vom 28. März 2018 will diese Ungleichbehandlung beseitigen.

 

Der Vorschlag der Kommission beinhaltet konkret zwei Elemente, mit dem die EU der Vollendung des Binnenmarktes einen Schritt näherkommen will: Zum einen betrifft es Überweisungen zwischen Eurostaaten und EU-Ländern ohne Euro. Die Zusatzgebühren, die die Banken für diese Überweisungen einheben können, sind oftmals deutlich höher als innerhalb des Euroraumes. Die Kommission nennt dabei als Extrembeispiel Überweisungen von Bulgarien nach Finnland, für die Gebühren bis zu 24 Euro eingehoben werden. Der Vorschlag sieht nun vor, dass Überweisungen nicht nur innerhalb des Euroraumes, sondern der gesamten EU nicht mehr kosten dürfen als im Inland. Zweistellige Eurobeträge für Zusatzgebühren sollen damit jedenfalls der Vergangenheit angehören.

 

Das zweite Element, das die Kommission ändern will, ist die sogenannte „dynamische Währungsumrechnung“. Wird mit Karte gezahlt oder Geld am Automaten abgehoben, so kann oftmals gewählt werden, ob das Geld mit der lokalen Währung oder der Heimatwährung behoben werden soll. In der Regel fehlt aber die Information, wie viel die Bezahlung bzw. Abhebung in beiden Fällen kosten würde. In Zukunft sollen die KonsumentInnen diese Information im Voraus erhalten, damit sie wissen, welche Kosten mit den Währungsumrechnungsdiensten verbunden sind.

 

Da die Kommission den Banken zugesteht, dass umfangreiche technische Änderungen notwendig sind, schlägt sie einen Übergangszeitraum von 3 Jahren vor. Außerdem wird es auf die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat ankommen, ob bzw. wann die Verordnung auch tatsächlich in Kraft treten wird. Denn es ist nur mehr etwas mehr als ein Jahr, bis die Legislaturperiode des EU-Parlaments und auch der Kommission endet. Wenn die jetzigen Vorschläge nicht bis zum Mai 2019 fertig verhandelt werden, könnte es noch einige Jahre länger dauern, bis sie auch tatsächlich europäische Realität werden.

 

Weiterführende Informationen:

Europäische Kommission: Verbesserungen für Verbraucher – Kostengünstige Euro-Transfers in der gesamten Union und fairere Währungsumrechnung