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Am 29. Mai stellte die für Justiz und VerbraucherInnenschutz zuständige Kommissarin Vera Jourova den REFIT-Bericht über das EU-VerbraucherInnenrecht vor, in dessen Rahmen sieben für den KonsumentInnenenschutz zentrale Richtlinien geprüft wurden. Dabei kommt sie zum Schluss, dass KonsumentInnen in Europa an sich gut geschützt sind, Herausforderungen für die Zukunft aber vor allem in Anbetracht des immer wichtiger werdenden Onlinehandels bestehen.

 

Der Ende Mai veröffentlichte REFIT-Bericht über den EU-VerbraucherInnenschutz, der die Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken, über Preisangaben, die Verbrauchsgüterrichtlinie, die Irreführungsrichtlinie sowie die Richtlinie über Unterlassungsklagen beinhaltet, liegt nun vor. Den Richtlinien wird im Bericht insgesamt ein positives Zeugnis ausgestellt. Die Herausforderung liegt in Zukunft vor allem darin, dass die MarktteilnehmerInnen eine bessere Kenntnis über alle ihre Rechte und Pflichten erlangen. Verstöße sollen besser geahndet werden können, und Änderungen der Gesetzgebung sollen erfolgen, wenn dies zu einer Vereinfachung der Gesetzgebung beitragen kann.

 

Der Bericht über die Verbraucherschutzrichtlinie erfolgte in einem gesonderten Dokument, kam aber zu ähnlichen Ergebnissen. Auch dieser Richtlinie wird ein hohes VerbraucherInnenschutzniveau attestiert. Sensibilisierungsmaßnahmen für MarktteilnehmerInnen und gezielte Durchsetzungsmaßnahmen in jenen Bereichen, die am wenigsten eingehalten werden, sollen zu einem besseren Schutzniveau führen. So wird angeregt, den Geltungsbereich der Richtlinie auf digitale Dienstleistungen auszudehnen, wenn sie kostenlos erfolgen.

 

Der Binnenmarkt-Ausschuss im Europäischen Parlament (IMCO) diskutierte am 8. Juni erstmals über die vorliegenden Ergebnisse. Da die Richtlinien aus einer Zeit stammen, in der der Online-Handel noch keine Rolle spielte, sind dringende Adaptierungen notwendig. So ist gerade bei Onlineplattformen eine höhere Transparenz notwendig, damit sich KonsumentInnen darüber im Klaren sind, mit wem sie Geschäfte abschließen und welche Rechte sie haben. Gerade in Hinblick auf die wachsende „Sharing Economy“ ist diese Transparenz von entscheidender Bedeutung. Aber auch das Bewusstsein der MarktteilnehmerInnen soll gestärkt werden, damit sie sich ihrer bestehenden Rechte im Klaren sind. Ein Beispiel hierfür ist das 14-tägige Rücktrittsrecht bei Onlinegeschäften, das der Bevölkerung noch unzureichend bekannt ist.

 

MEP Evelyne Gebhard (S&D) teilte in der Diskussion die Einschätzung der Kommission, dass Europas BürgerInnen grundsätzlich auf einen guten europäischen VerbraucherInnenschutz vertrauen können. Innerhalb der Mitgliedstaaten bestehen aber unterschiedliche Schutzniveaus, und es dürfe in keinem Staat zu einer Anpassung nach unten kommen. Sie begrüßte auch den einheitlichen Zugang der Kommission in Hinblick auf online- und offline-Geschäfte, da es keine unterschiedlichen Rechtsfolgen haben dürfe, ob der Kauf in einem Geschäft oder im Internet erfolgt. Genauso wenig dürfe es eine Rolle spielen, ob die Transaktion grenzüberschreitend ist oder nicht. Hinsichtlich der unterschiedlichen Lebensdauer von Produkten stellte sie abschließend zur Diskussion, ob die Fristen für das Gewährleistungsrecht für verschiedene Produkte differenziert werden sollten.

 

In dieser Legislaturperiode prüft die Kommission unter dem Stichwort „REFIT“ ihre eigenen Rechtsbestände in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den EU-Mehrwert. Doch genau die vermeintliche „Entbürokratisierung“, die unter dem Deckmantel des REFIT geschaffen werden soll, birgt die Gefahr, Regeln für die Wirtschaft zu lockern und gleichzeitig ArbeitnehmerInnen- bzw. VerbraucherInnenschutzinteressen durch die Hintertür zu schwächen. Mehrere Organisationen haben sich deshalb zum Netzwerk Better Regulation Watchdog zusammengeschlossen, um den REFIT-Prozess kritisch zu beobachten und um Verschlechterungen des Status quo zu verhindern.

 

Weiterführende Informationen:

Europäische Kommission: Fitness-Check der Verbraucherschutzrechte

AK EUROPA: EU will VerbraucherInnenrechte stärken

AK EUROPA: Online-Plattformen: Chance auf neue Sichtweisen in der Kommission und im Europäischen Parlament?

AK EUROPA: Strategie zum digitalen Binnenmarkt: Drei neue Prioritäten und erhöhte Schlagzahl

AK EUROPA: Smart Phones werden häufiger ersetzt als T-Shirts

AK EUROPA: Europäisches Parlament mahnt zu mehr sozialen Aspekten in REFIT und Better Regulation

AK EUROPA: EU setzt auf „Bessere Regulierungen“ – die Frage ist für wen?

Better Regulation Watchdog