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ZurückKommissionspräsident Jean-Claude Juncker machte Geldwäsche und Finanzkriminalität zu einem seiner Schwerpunkte in der Rede zur Lage der Union 2018. Die Kommission plant, die Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) aufzuwerten und damit Geldwäsche besser entgegentreten zu können. Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) begrüßte diesen Schritt und sicherte am 2. Oktober seine Unterstützung zu. Auch der Sonderausschuss zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (TAX3) beschäftigte sich in Straßburg diese Woche mit der Beziehung zur Schweiz in Sachen Geldwäsche.
In Geldwäsche und Finanzkriminalität sieht die Europäische Kommission eines der drängendsten Probleme der Europäischen Union. Man wolle nach einigen aktuellen Fällen der Geldwäsche u.a. bei der Pilatus Bank in Malta und dem estnischen Zweig der Danske Bank nun die Rolle der EBA stärken und ihr eine neue Überwachungsfunktion über den Finanzsektor geben. Die Kommission will dadurch erreichen, dass Verstößen gegen die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung systematisch nachgegangen wird. Man wolle gezielte Änderungen in die laufende Diskussion über den Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung zur Errichtung der Europäischen Aufsichtsbehörde (EBA) einfließen lassen. Zusätzlich will die Kommission die Europäische Zentralbank (EZB) auffordern bis zum 10. Januar 2019 eine multilaterale Vereinbarung zum Informationsaustausch mit den mit Geldwäschebekämpfung befassten Aufsichtsbehörden zu schließen. Die EBA soll neue Befugnisse erhalten, die sich bei Untätigkeit mitgliedsstaatlicher Behörden mit ihren Beschlüssen direkt an Unternehmen des Finanzsektors richten kann. Die Qualität der Arbeit soll durch gemeinsame Standards und regelmäßige Überprüfung der nationalen Aufsichtsbehörden verbessert werden. Neben einer Risikobewertung soll der Informationsaustausch zu Trends und Risiken zwischen nationalen Behörden gefördert werden. Es soll einen neuen Ständigen Ausschuss geben, der die nationalen Aufsichtsbehörden versammelt. Außerdem soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Drittländern vereinfacht werden.
Um die Probleme der EU mit einem Drittstaat, nämlich der Schweiz, ging es auch im TAX 3-Sonderausschuss am 1. Oktober 2018. Dort wurde einerseits der fehlende Minimalschutz von sogenannten „Whistleblowern“ in der Privatwirtschaft thematisiert, als auch der Steuerwettbewerb zwischen der Schweiz und der EU. Während Reformen der Unternehmensbesteuer, die aus EU-Sicht problematisch waren, vom Schweizer Parlament angenommen wurden, stellte sich die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung in einem Referendum gegen diese Reformen. Eine überarbeitete Version der Unternehmenssteuerreform wurde am 28. September 2018 im Schweizer Parlament angenommen. Die Kommission ließ wissen, dass sie auf weitere Informationen von Seiten der Schweiz wartet. Sollte die Schweiz ihre Versprechen an die EU im Zuge einer Verhaltenskodexgruppe nicht einhalten, wird man sie von Unionsseite als so genanntes „nicht-kooperatives Steuerhoheitsgebiet“ führen.
Geldwäsche würde in der Schweiz, wie Andreas Frank, ein Geldwäscheexperte aus Deutschland, den TAX3-Ausschuss wissen ließ, durch verschiedene nicht-transparente Systeme der Geheimhaltung unterstützt. Anwälte und Trusts, die Geldwäschemodelle betreiben würden, würden kaum kriminalisiert werden. Die „Selbstregulierungsorganisation“ (SRO), welche der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt ist, würde von den Banken finanziert werden, da diese auch Mitglieder derselben wären. Vertrauliche Informationen der SRO würden deshalb mit ihren Mitgliedern geteilt und würden so z.B. oft zur kriminellen Verfolgung von „Whistleblowern“ führen. Auch Kryptowährungsmodelle würden in der Schweiz für Geldwäsche benutzt. Unter anderem deshalb sprach Andreas Frank von der Schweiz als der „Mutter aller Steuerparadiese“.
Der ECOFIN verlautbarte am vergangenen Dienstag seine Unterstützung für den Vorschlag der Kommission hinsichtlich der Aufwertung der EBA. Der österreichische Finanzminister Hartwig Löger sagte im Hinblick auf die Geldwäsche-Skandale in verschiedenen Mitgliedsstaaten, dass es mehr Schritte zur Reform des EU-Gesetzesrahmens brauche. Es gäbe im ECOFIN nach ersten Diskussionen eine breite Unterstützung für den Vorschlag der Kommission, so der Kommissions Vize-Präsident Vladis Dombrovskis.
Grundsätzlich begrüßt die AK jedes Engagement gegen Geldwäsche und Steuervermeidung der Kommission. Jedoch wird man die Realisierung der Vorhaben der EU weiterhin kritisch beobachten müssen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Europäisches Parlament beschäftigt sich mit Briefkastenfirmen
AK WIEN: Steuerflucht und Steueroasen
A&W Blog: EU-Kommission im Kampf gegen Steuervermeidung: Licht und Schatten