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Am 3. September stand Kommissarin Marianne Thyssen dem Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments Rede und Antwort bezüglich der überarbeitenden Richtlinie über die Entsendung von ArbeitnehmerInnen. Thema war die gleiche Behandlung der entsandten ArbeitnehmerInnen im Gastland, ebenso wie die soziale Sicherung der ArbeitnehmerInnen, die Lohn- und Sozialdumping Einhalt gebieten soll. Eine Frage wurde allerdings nicht behandelt: Was geschieht eigentlich, wenn eine Firma, die ArbeitnehmerInnen entsendet, im Heimatland in Konkurs geht und die entsandten ArbeitnehmerInnen auf ihren offenen Forderungen sitzenbleiben?