Publikationen
ZurückDie Bundesarbeitskammer Österreich (BAK) möchte die Aufmerksamkeit auf das hohe Ausmaß an öffentlicher Kritik lenken, das die Durchführungsverordnung Nr. 297/2011 vom 25. März 2011 in Österreich nach sich gezogen hat.
Es ist nach Ansicht der BAK zunächst unbestritten richtig, dass im Gefolge des Unfalls im Kernkraftwerk Fukushima für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln Sondervorschriften erforderlich sind. Im Hinblick auf die nähere Ausgestaltung der Regelungen teilen indessen auch wir die Irritationen und das Unverständnis der österreichischen Öffentlichkeit und fordern eine umgehende Revidierung der genannten Durchführungsverordnung sowie weitere Maß-nahmen, die den Schutz der europäischen Bevölkerung vor verstrahlten Lebensmitteln sicher stellen.