Nachrichten
ZurückBankomatspesen können bei Aufenthalten im EU-Ausland oft zur bösen Überraschung werden. Davon betroffen sind nicht zuletzt österreichische UrlauberInnen. Die Arbeiterkammer erhob nun in einer Online-Umfrage Daten aus mehreren Ländern, die einen Überblick über die Situation bieten.
Nachdem bei den KonsumentInnenschützerInnen der Arbeiterkammer im Jahr 2019 zahlreiche Beschwerden über hohe Bankomatspesen in der Euro-Zone eingegangen waren, startete die Arbeiterkammer eine Umfrage, um herauszufinden, in welchen EU-Ländern Bankomatgebühren in welcher Höhe eingehoben werden. Die Umfrage richtete sich dabei vor allem an UrlauberInnen, die ihre Ferien im EU-Ausland verbrachten.
Was viele KonsumentInnen nicht wissen: auch österreichische Banken verrechnen Gebühren für Bargeldbehebungen oder bargeldlose Zahlungen. InhaberInnen eines Girokontos zahlen in Österreich nicht nur Transaktionskosten – diese werden entweder über eine quartalsweise Pauschale oder über einzelne Buchungs- bzw. Postengebühren verrechnet – sondern auch für die Nutzung der Bankomatkarte an sich. Beheben österreichische BankkundInnen allerdings Geld bei DrittanbieterInnen, wie etwa dem US-Konzern Euronet, werden noch zusätzliche Gebühren verrechnet. Im Fall der Euronet-Bankomaten, die in Österreich seit 2016 vor allem in touristisch stark frequentierten Gebieten aufgestellt wurden, beläuft sich diese Gebühr beispielsweise auf 1,95 Euro. Zwar wurde die Weitergabe von zusätzlichen Spesen an die KonsumentInnen in Österreich Anfang 2018 untersagt, das Verbot jedoch noch im selben Jahr durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben, weil dieser darin eine Verletzung des Grundrechts auf die Unversehrtheit des Eigentums der Geldinstitute sah. Die KundInnen zahlen bei Bargeldbehebungen an den Bankomaten von DrittanbieterInnen also de facto dreimal.
Ergebnisse der Online-Umfrage
An der Onlineumfrage, die von 12. September bis 31. Oktober 2019 auf der Homepage der Bundesarbeiterkammer sowie der Arbeiterkammern Wien, Tirol und Niederösterreich beantwortet werden konnte, nahmen 249 KonsumentInnen teil. Die erhobenen Spesensätze betreffen 13 verschiedene EU-Länder, wobei die meisten Nennungen auf die Länder Griechenland (ca. 34 %), Spanien (ca. 22 %), Deutschland (ca. 14,5 %) und Italien (ca. 14 %) fielen. Die Bandbreite der Gebühren reichte dabei von 1,25 Euro für die günstigste Behebung in Spanien bis zu 6,50 Euro für die teuerste Behebung in Deutschland. Betrachtet man die Median-Werte, also das Mittel der insgesamt genannten Beträge, ist Deutschland mit einem Median-Wert von 5 Euro Spitzenreiter. Den selben Wert erreichen zwar auch Malta und die Niederlande, allerdings bei je nur einer Nennung. Das günstigste Land ist, laut der Umfrage der AK, Irland mit einem Median-Wert von 1,50 Euro, gefolgt von Spanien und der Slowakei mit jeweils 2 Euro. Bei Barabhebungen lohnt es sich also immer, auf den Spesenhinweis am Bankomat-Display zu achten und den Vorgang gegebenenfalls abzubrechen. „Es kann sich lohnen, nicht beim erstbesten Automaten abzuheben“, rät AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.
Transparenz als Grundvoraussetzung
In Malta, den Niederlanden und Zypern wurden in 100 % der Behebungen Spesen verrechnet, wobei auf diese Länder auch nur je eine Nennung fiel. Gefolgt werden sie von Griechenland (ca. 92 %) und Spanien (ca. 83,5 %). Eine weitere Erkenntnis der Umfrage ist, dass die KonsumentInnen in den meisten Fällen ausreichend über die anfallenden Spesen informiert waren. Lediglich in Griechenland und in Österreich fühlten sich KonsumentInnen vereinzelt nicht ausreichend informiert. Dabei ist eine klare Information über anfallende Spesen beziehungsweise deren Höhe eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Einhebung von Bankomatgebühren. Diese Information muss außerdem zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem der Abbruch der Transaktion noch möglich ist.
AK fordert kostenlosen Zugang zum eigenen Bargeld
„Der Zugang zum eigenen Bargeld muss kostenlos sein“, hält Zgubic fest. Bei der Bargeldbehebung handelt es sich um eine wesentliche Funktion eines (kostenpflichtigen) Girokontos und KonsumentInnen sollen nicht zwei- und dreifach zur Kasse gebeten werden. Außerdem müssen Banken ihren KundInnen ausreichende Möglichkeiten zur Bargeldbehebung ohne Zusatzkosten zur Verfügung stellen. Es ist eine nicht akzeptable Entwicklung, dass der Zugang zu Bargeld mehr und mehr DrittanbieterInnen überlassen wird, die wiederum teils hohe Spesen auf die Behebungen einfordern. Die Arbeiterkammer fordert des Weiteren die unbedingte Beibehaltung des Bargeldes sowie die Gewährung der Wahlfreiheit zwischen Bezahlformen. KonsumentInnen müssen selbst entscheiden können, ob sie bar oder elektronisch zahlen wollen. Elektronische Zahlungen hinterlassen immer auch elektronische Spuren. Das macht die Zahlungen der KonsumentInnen in hohem Maß nachvollziehbar und führt geradewegs in Richtung „gläserner Mensch“. Aus diesem Grund spricht sich auch die BEUC, der Dachverband der europäischen KonsumentInnenschutzorganisationen in Brüssel, für den Schutz des Bargeldes aus.
Bezüglich der Bankomatspesen sieht die Arbeiterkammer auch auf EU-Ebene Handlungsbedarf. Banken sollen hier verpflichtet werden konsumentInnenfreundliche Girokonten anzubieten, die auch Behebungen an Bankomaten von DrittanbieterInnen abdecken. KonsumentInnen sollen nicht durch hohe Zusatzkosten und unverständliche Verträge mit DrittanbieterInnen belastet werden. Daher fordert die Arbeiterkammer Girokonten mit einer Pauschalgebühr, die alle Bankomat-Transaktionen umfassen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Spesen beim Geldbeheben mit der Bankomatkarte im Euroraum
AK Wien: Achtung, teils hohe Bankomatspesen in EU-Urlaubsländern!
Arbeiterkammer: Entgelte für Bankomatbehebungen
BEUC: Cash versus Cashless: Consumers need a right to use cash