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Die Richtlinie über die VerwalterInnen alternativer Investmentfonds hat am Montag dieser Woche mit der Abstimmung im Wirtschaftsausschuss die erste Hürde im Europäischen Parlament genommen. Am Tag darauf erteilte der Rat der FinanzministerInnen bei seinem Treffen in Brüssel der spanischen Präsidentschaft das Mandat die Materie mit dem Parlament zu verhandeln – mit Vorbehalten: Über die Frage wie mit Hedgefonds aus Drittländern umgegangen werden soll, besteht nach wie vor keine Einigung. Bis zur Sommerpause soll ein Kompromiss am Tisch liegen.

Der ursprüngliche Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters Jean-Paul Gauzès (Europäische Volkspartei, EVP) wurde von ArbeitnehmerInnenseite heftig kritisiert. Er sah vor, dass Fonds, die außerhalb der Europäischen Union angesiedelt sind aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen bleiben. Darüber hinaus sorgte die Einführung von Schwellenwerten, die für Fonds mit einem Volumen von weniger als 100 beziehungsweise 500 Millionen Euro die Möglichkeit nationaler Sonderregelungen eingeräumt hätten, für großen Unmut. Kurz vor der Abstimmung im Wirtschaftsausschuss gelangten die Parlamentsfraktionen zu einem Kompromissvorschlag. Hedgefonds-AnbieterInnen müssen nun ihre Geschäftsmodelle und die Bezüge ihrer ManagerInnen offen legen, darüber hinaus müssen auch allfällige Kreditaufnahmen bekannt gegeben werden. Die Haftung für eventuelle Verluste (beispielsweise für Hypothekarkredite die nicht zurückgezahlt werden können) darf nur einmal „weitergereicht“ werden und nicht unendlich viele Male wie bisher. Dieser Vorschlag wurde schließlich mit den Stimmen von EVP, SozialistInnen & DemokratInnen und den Grünen angenommen. Der endgültige Beschlusstext verlangt nun von Hedgefonds aus Drittstaaten sich an die Regeln der Richtlinie zu halten, um in der EU zugelassen zu werden.   

Auch beim Treffen der Europäischen FinanzministerInnen in Brüssel stand die Hedgefonds-Richtlinie auf der Tagesordnung. Einige Länder, allen voran Großbritannien, sind nach wie vor dagegen, die Fonds aus Drittstaaten in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubinden. Dennoch wird die Ratspräsidentschaft aufgefordert, mit dem Parlament unter Berücksichtigung der   Bedenken gewisser Mitgliedstaaten, vor allem in Bezug auf die Drittlandsbestimmungen, zu verhandeln und bis Ende Juli ein Ergebnis vorzulegen.

Weiterführende Informationen:

Presseaussendung des Europäischen Parlaments zum Beschluss des Berichtes im Wirtschaftsausschuss (nur auf Englisch verfügbar)

AK-Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag über die Verwalter alternativer Investmentfonds