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In Bezug auf den Entwurf zu den Leitlinien der EU-Kommission für die Interpretation der Verordnung über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (PSO) hat die AK eine gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben zur Frage, ob Direktvergaben im Schienenverkehr damit weiterhin gedeckt sind oder nicht. Die gutachterliche Stellungnahme kommt unter anderem zum Schluss, dass der Entwurf diesbezüglich sowohl dem Text als auch dem Ziel der PSO-Verordnung widerspricht.