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Intensivierte Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie gesetzliche Regulierungen fordern die Arbeitskammer des Saarlandes, die Arbeitnehmerkammer Bremen, die Chambre de salariés Luxembourg und die Arbeiterkammern Österreichs beim Internationalen Arbeiterkammertag im Juni 2019 im Saarland. Denn die starken und ständigen Veränderungen in der Arbeitswelt führen zu vielfältigen Chancen und Risiken. Diesen kann nur mit beruflicher Aus- und Weiterbildung gegenübergetreten werden, welche sowohl die berufliche und persönliche Entwicklung der Beschäftigten als auch die gesellschaftliche Mitgestaltung absichern. Der Ausbau und die Verbesserung von Aus- und Weiterbildung liegen in der gemeinsamen Verantwortung von Staat, ArbeitgeberInnen und Gewerkschaften.

 

Dementsprechend werden von den Kammern fünf Bausteine vorgestellt, um diese Herausforderungen anzunehmen und ein zukunftsorientiertes Weiterbildungssystem zu schaffen. Grundlegend sollte das Recht auf einen ersten Bildungsabschluss und das Recht auf berufliche Weiterbildung gesetzlich verankert werden. Dies ist auch mit der Verpflichtung der Unternehmen verbunden, ihre Beschäftigten laufend weiterzubilden. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene müssen Staat und SozialpartnerInnen kontinuierlich an der Weiterentwicklung und Adaptierung der Aus- und Weiterbildung an die möglichen strukturellen Veränderungen arbeiten. Der Fokus soll auf den Ungelernten, Geringqualifizierten, in Teilzeit oder prekär Beschäftigten liegen, die einen privilegierten Zugang zur Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten sollen. Allgemein muss im Rahmen der Arbeitsmarktförderung die berufliche Weiterbildung wieder in das Zentrum der Förderpolitik rücken.

 

Das Ziel dieses Positionspapieres ist es, die Wichtigkeit von Aus- und Weiterbildung in der veränderten Arbeitswelt hervorzuheben. Politische Maßnahmen sind erforderlich, um diese Herausforderungen des Arbeitsmarktes lösen zu können.

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Philipp Schnell

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