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Im Jahr 2003 wurde eine Richtlinie zum Zweck der Familienzusammenführung erlassen, die bis Oktober 2005 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden musste. Nun möchte die EU-Kommission die Regelungen einer Evaluierung unterziehen und hat zu diesem Zweck ein Grünbuch veröffentlicht, in dem sie sowohl Institutionen als auch die Zivilgesellschaft auffordert, Stellungnahmen abzugeben.
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Johannes Peyrl

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