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ZurückSchwere Bedenken gegenüber einer Vollharmonisierung
Die AK begrüßt grundsätzlich eine Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz. Die Bundesarbeitskammer hegt jedoch große Bedenken gegen den strategischen Ansatz, den die Europäische Kommission bei der Überarbeitung des Besitzstandes im Verbraucherschutz verfolgen möchte. Dies könnte zu einem Absenken der nationalen Verbraucherschutzstandards führen. Die vorgeschlagene Einführung eines Herkunftslandsprinzips ist nicht sinnvoll, da im Konfliktfall die Rechtsordnungen zweier Länder heranzuziehen würden. Bei jeder Rechtsfrage müsste geklärt werden, welche Rechtsordnung konkret zum Zug kommt. Dieser Zustand der Rechtszersplitterung ist weder den Konsumenten noch der Justiz zumutbar.