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ZurückDie österreichische Bundesarbeitskammer (AK) erlaubt sich anlässlich der Arbeiten im Europäischen Parlament und im Rat zum Programm „Gewährleistung der Effizienz und Leis-tungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT)“ Stellung zu nehmen.
<p>Die AK bezieht sich dabei in ihrer Stellungnahme insbesondere auf die EU-Kommissionsmitteilung COM(2014) 368 über das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) vom 18. Juni 2014, auf den Abschlussbericht der Hochrangigen Gruppe im Bereich Verwaltungslasten vom 24. Juli 2014 und auf die im Annex 3 des Kommissionsarbeitsprogramms 2015 COM(2014) 910 vom 16. Dezember 2014 angeführten REFIT-Maßnahmen. Diese Dokumente bieten – wie unten näher beschrieben – Anlass zu Kritik. <br /></p><p><a href="/_includes/mods/akeu/docs/main_report_de_369.pdf">Weitere Informationen: Abstimmung über REFIT, dem Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung</a><br /></p><p> </p>