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Mit dem Digital Service Act (DSA) will die EU-Kommission Innovation und Wettbewerb fördern, die Verantwortlichkeiten der NutzerInnen, Plattformen und Behörden neu austarieren sowie VerbraucherInnen im Internet besser schützen.

 

Zu den größten Verdiensten des Entwurfs zählt, dass die Rückverfolgbarkeit von Händlern eingeführt wird und die enormen Vollzugsdefizite bezüglich rechtswidriger Online-Werbung etwas verringert werden. Das AK EUROPA Positionspapier zeigt allerdings Nachbesserungsbedarf im DSA auf: Es fehlen positive Haftungsgrundsätze für sorgfaltswidrige Plattformen sowie vollkommen die Unterscheidung zwischen Online-Marktplätzen und anderen Plattformen. Große Defizite gibt es im Hinblick auf außereuropäische Plattformen und es gibt nur wenige Vorgaben für Melde- und Streitschlichtungssysteme. Die enge Verbindung von digitalen Dienstleistungen mit Plattformarbeitern wird dabei völlig ignoriert.

 

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Daniela Zimmer

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