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ZurückDie AK regt an, zu prüfen, ob nicht die bisherige Schutzklausel für Marktstörungen beibehalten werden sollte, um geeignete Maßnahmen gegen Marktstörungen ergreifen zu können. Für die AK genügt es nicht Sanktionen nur Verstößen gegen „Verkehrsvorschriften“ vorzusehen. Insbesondere müssen hier auch Sanktionen für Verstöße gegen sozialrechtliche Bestimmungen erlassen werden können.