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Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen des Güterverkehrs zu verringern, indem eine Verlagerung von der Straße auf die Binnenschifffahrt, die Schiene, den Kurzstreckenseeverkehr und die Seeschifffahrt innerhalb der EU gefördert wird. Dazu werden verbindliche Förderkriterien festgelegt. Wesentliche Neuerung ist die Bewertung der Transporte auf Basis der externen Kosten. Ein weiteres Förderkriterium soll die verpflichtende Nutzung von elektronischen Transportinformationsplattformen (eFTI) sein.

Die AK unterstützt das Ziel, den Güterverkehr klimafreundlicher zu gestalten und verstärkt auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die konkreten Regelungen des Vorschlags diesem Ziel tatsächlich gerecht werden. Das Förderkriterium des nächstgelegenen Güterterminals sollte nicht vorschnell aufgegeben werden. Die Förderung sollte erst mit externen Kosten und elektronischen Transportinformationen verknüpft werden, wenn diese bekannt und praxistauglich sind.

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Franz Greil

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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