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ZurückIm freien Warenverkehr ist das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung bereits heute geltende Praxis. Die Notwendigkeit einer weiteren Verordnung in diesem Bereich vermag daher nicht einzuleuchten. Problematisch an vorliegendem Vorschlag erscheint, dass sich das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung nun nicht mehr an die Mitgliedstaaten als Gesetzgeber, sondern an die im Einzelfall zuständigen Behörden richtet. Die vorgeschlagene Regelung mutet den zuständigen Behörden eine Einzelfallprüfung, anhand von 27 verschiedenen Rechtsordnungen zu und erscheint daher kaum administrierbar. Aus Sicht der BAK wäre es sinnvoller, in den Bereichen, in denen in der Vergangenheit tatsächlich Probleme bei der Anerkennung von technischen Vorschriften aufgetreten sind, Vorschläge für weitergehenden Harmonisierungen auf Gemeinschaftsebene vorzulegen.<br /><br />Die geplante Errichtung von Produktinfostellen erscheint grundsätzlich sinnvoll, da sie zu einer erhöhten Transparenz bezüglich der in den Mitgliedstaaten geltenden technischen Vorschriften führt. Um leichtere Kontrollen durch die nationalen Behörden zu ermöglichen ist es jedoch von grundsätzlicher Bedeutung, dass die Produktinfostellen nicht nur Ansprechstellen für Unternehmen sind, sondern auch den nationalen Behörden als Ansprechpartner dienen.