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ZurückDie AK fordert die Möglichkeit der Behörde, vom Antragsteller einen Nachweis zu verlangen, dass keine Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden. Die Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Außerdem fordert die AK die Aufnahme der Anzahl der im jeweiligen Unternehmen Beschäftigten im elektronischen Register. Diese Information ist einerseits für die Verhinderung von Schwarzarbeit und andererseits für die Erhebung und Evaluierung der Auswirkungen bestimmter Maßnahmen auf die Beschäftigung von großer Bedeutung.