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Investitionskontrollen sind weltweit im Vormarsch: Von der Gesundheits- bis zur Energieversorgung ist mehr Wachsamkeit angesagt, wenn es um die öffentliche Kontrolle über strategisch wichtige Wirtschaftszweige und gesellschaftliche Infrastruktur geht. Die Europäische Kommission hat 2024 einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Überprüfung ausländischer Investitionen in der EU vorgelegt.

  • Die AK begrüßt Bestrebungen, die Wachsamkeit gegenüber strittigen Aufkäufen zu erhöhen und die Kontrolle ausländischer Investitionen auszubauen. Sie kritisiert zugleich die fehlende Rechtsfolgenabschätzung zum Vorschlag für eine neue FDI-Screening Verordnung.
  • Ein verbessertes Frühwarnsystem sollte insbesondere an diesen drei Punkten ansetzen:

    1. Statt lückenhafter Prüfbereiche und Verengung auf Sicherheit: umfassende öffentliche Handlungsspielräume für Investitionsprüfungen sicherstellen

    2. Statt verspäteter Prüfmöglichkeiten bei einem Aufkauf: Prüfschwellen europaweit kohärent gestalten und ab 10-prozentigem Anteilserwerb verankern

    3. Statt intransparenter Blackbox: öffentliche Informations- und Beteiligungsinteressen grundlegend aufwerten
  • Diesbezüglich enthält der Vorschlag gravierende Schwachstellen und ist dringend zu überarbeiten
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Oliver Prausmüller

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Judith Vorbach (Brussels office)

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