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Die Europäische Kommission hat am 13. März 2018 den von Gewerkschaftsseite lange geforderten Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vorgelegt.

 

Der Entwurf der Kommission wird vor dem Hintergrund der starken Zunahme grenzüberschreitender Beschäftigung von AK, ÖGB und DGB ausdrücklich begrüßt. Viele ArbeitnehmerInnen und Unternehmen sind von unlauterem Wettbewerb im Zusammenhang mit Entsendungen und den Problemen bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Strafbescheiden bei Lohn- und Sozialdumping stark betroffen, insbesondere in sensiblen Grenzregionen.

 

  • Welche Möglichkeiten und Grenzen hat eine EU-Arbeitsbehörde, um die bessere Kooperation und Koordinierung zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu fördern und die dringend notwendige grenzüberschreitende Durchsetzung und Vollstreckung von ArbeitnehmerInnenrechten zu erleichtern?
  • An welchen Stellen kann der Vorschlag der Kommission vom Europäischen Parlament noch weiter gestärkt werden?
  • Wie sieht der Zeithorizont aus, bis eine Europäische Arbeitsbehörde tatsächlich das Licht der Welt erblickt?

 

 

Datum Donnerstag, 7. Juni 2018, 18:30
Venue
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen
Rue Montoyer 47
1000
Brüssel