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Die EU-Kommission hat im Juni 2017 einen „Vorschlag für eine Verordnung über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP)“ veröffentlicht, das nach den Plänen der EU-Kommission Lücken in der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherungschließen soll. Aus VerbraucherInnensicht gibt es am VO-Vorschlag auch inhaltlichen Verbesserungsbedarf, vor allem in den wichtigen Punkten Kündigungsmöglichkeiten,Beratungs- und Informationspflichten, Vermeidung von Interessenskonflikten und der lückenhaften Regelung der Kapitalgarantie.

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Christian Prantner

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Benedikta Rupprecht

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