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Der federführende Ausschuss im Europäischen Parlament diskutierte erstmalig über das Arbeitsdokument der zuständigen Berichterstatterin Edite Estrela (Sozialdemokratische Fraktion). Die Mindestdauer des Mutterschutzes, die Höhe des Entgeltes und das Verbot der Kündigung vor und nach der Schwangerschaft dominierten die Diskussion.
Im Oktober 2008 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie vor, welcher die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen verbessern soll. Mit dem Vorschlag würde es Änderungen insbesondere in der Verlängerung der Mindestdauer für den Mutterschaftsurlaub von 14 auf 18 Wochen, in dem Grundsatz einer Zahlung in Höhe des vollen Arbeitsentgelts und in der Festlegung von Vorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und in dem Verbot der Kündigung geben. Edite Estrela geht der Vorschlag der EU Kommission nicht weit genug, sei es beim Abbau der Unterschiede zwischen Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt, sei es bei der Förderung einer aktiven und ausgewogenen Vereinbarkeit von Berufs und Privatleben.

Die Verlängerung von 14 auf 18 Wochen Mutterschaftsurlaub sieht Edite Estrela als bescheidene Veränderung. Sie könne sich eine Ausweitung auf 24 Wochen vorstellen, welcher auch vom Beratenden Ausschuss für die Chancengleichheit von Frauen und Männern empfohlen wird. Dieser Punkt ist einer der umstrittensten, obwohl schon die meisten Mitgliedstaaten einen Mutterschaftsurlaub von 18 Wochen vorsehen. In Österreich beträgt der Mutterschaftsurlaub 16 Wochen.

Die EU Kommission schlägt die Zahlung eines vollen Monatsentgelts während des Mutterschaftsurlaubs, und zwar in Höhe des letzten monatlichen Arbeitsentgelts oder des durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelts vor. Allerdings nicht zwingend, da die Mitgliedstaaten für diese Zahlung eine Obergrenze einführen können, die allerdings in keinem Fall niedriger sein darf als das Krankengeld. Dieser Punkt wird ausdrücklich von der Berichterstatterin begrüßt, so wie auch von den restlichen Mitgliedern des Ausschusses.

Weiters ist auch vorgesehen, dass die Kündigung während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis sechs Monate nach Ende des Mutterschaftsurlaubs untersagt ist. Dies geht Edite Estrela ebenfalls nicht weit genug. Ihrer Meinung nach sollte der Zeitraum auf ein Jahr verlängert werden, da ArbeitnehmerInnen sehr häufig gezwungen sein werden, sich an neue Arbeitssituationen anzupassen, und dafür Zeit brauchen.

Viele der Abgeordneten im zuständigen Ausschuss begrüßten die Vorschläge, merkten aber zugleich an, dass die Frage der Finanzierung wohl eine entscheidende Rolle bei all den Verbesserungen spielen werde. Aus Sicht der AK kann dem nur zugestimmt werden, denn allein die Ausweitung der Mutterschutzfrist in Österreich würde zu erheblichen Mehraufwendungen für die Sozialleistung führen, die in Österreich zur Gänze aus Sozialversicherungsbeiträgen und aus lohnabhängigen öffentlichen Abgaben getragen werden.

Der weitere Fahrplan im Europäischen Parlament sieht vor, dass der Berichtsentwurf am 9. März 2009 bei einer außerordentlichen Ausschussitzung in Straßburg vorgestellt wird. Dann wird man sehen, ob er wirklich auf so breite Unterstützung stößt wie das Arbeitsdokument, welches heute von Edite Estrela vorgestellt wurde. Ob es noch vor Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments mit dem Rat zu der geforderten Einigung kommt, bleibt noch vollkommen offen. Möglich ist alles!


Weiterführende Informationen:

Arbeitsdokument für eine überarbeitete Mutterschutzrichtlinie

Stellungnahme der AK zur überarbeiteten Mutterschutzrichtlinie