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ZurückDer Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat in einer ersten Aussprache den neuen Kommissionsvorschlag zu den Verbraucherrechten kritisiert. Der Richtlinienentwurf sieht einheitliche Verbraucherrechte auf EU-Ebene vor. Teilweise auf Kosten besserer - weil verbraucherfreundlicherer - nationaler Konsumentenschutzgesetze, so die meisten EU-Abgeordneten.
EU-Abgeordneter Harbour von der Europäischen Volkspartei sieht große Probleme die vorgeschlagenen einheitlichen Verbraucherrechte bis zu EU-Wahl zu verabschieden. Man müsse vorher die Strategie der Vollharmonisierung (das EU-Recht hätte dann Vorrang vor dem nationalen VerbraucherInnenrecht) diskutieren, ebenso den Geltungsbereich. Er schlägt vor dazu ein Arbeitsdokument zu erstellen. Die von der Kommission durchgeführte Folgeabschätzung wird laut Harbour der Detailliertheit des Vorschlags nicht gerecht. Laut dem EU-Abgeordneten wäre es besser gewesen, vor der Veröffentlichung des Richtlinienvorschlags noch einmal ein Grünbuch herauszubringen, um damit die Detailfragen zu thematisieren.
EU-Abg. Harbour hat von der Dienstleistungsrichtlinie gelernt, so die sozialdemokratische Evelyne Gebhardt. Sie ist der gleichen Meinung wie ihr konservativer Kollege. Man könne ein derart komplexes Dossier nicht binnen weniger Wochen beschließen, auch wenn sich das die Kommission wünsche. Die Dienstleistungsrichtlinie war ein ähnlich umfangreicher Richtlinienvorschlag, deren Inhalte und Folgewirkungen für einige EU-Abgeordnete zu wenig diskutiert worden waren. Gebhardt kritisiert insbesondere die vorgeschlagene Vollharmonisierung. Die Kommission gehe damit nicht auf die in einer Resolution gewünschte Vorgehensweise des Europäischen Parlaments ein, wonach es den Mitgliedstaaten unbenommen sein sollte, ihr eigenes Recht zu behalten, sollte es weiterführend sein. Für Gebhardt ist es noch lange nicht entschieden, ob die Richtlinie in erster Lesung verabschiedet werden kann. Sie glaubt, dass mindestens 2, eventuell sogar 3 Lesungen notwendig sein werden, um eine Einigung mit dem Rat zu bekommen.
Auch die Vertreterin der Grünen, die EU-Abgeordnete Rühle ist der gleichen Meinung wie ihre VorrednerInnen. Die Kommission beantworte nicht, warum sie für eine Vollharmonisierung eintrete. Die Kommission hätte dazu keine Abwägungen gemacht so die Abgeordnete.
Einzig der liberale EU-Abgeordnete Lambsdorff hebt hervor, dass er das Prinzip der Vollharmonisierung für richtig halte. Allerdings räumt auch er ein, dass für die Diskussion dieser Richtlinie mehr Zeit nötig sei.
Der Kommissionsvertreter verteidigt den Entwurf und berichtet, dass die Verhandlungen im Rat gut laufen würden. Die Vollharmonisierung würde von den ParlamentsvertreterInnen zu stark betont. Die angesprochene Resolution des Europaparlaments hätte darüber hinaus eine Vollharmonisierung bei horizontalen Bereichen nicht ausgeschlossen – eine Behauptung, die von EU-Abg. Gebhardt heftig kritisiert wird: Die Kommission habe einfach alle Gebiete zu horizontalen Themen erklärt, das gehe sicher nicht. Sie erwarte sich, dass sich die Kommission die Richtlinie diesbezüglich noch einmal genauer ansehe.
AK EUROPA hat die EU-Abgeordneten bereits vor der ersten Aussprache zu den Rechten der Verbraucher von ihrer Position informiert: Die AK warnt in ihrer Stellungnahme eindringlich davor, dass ein Modell der Zusammenführung verschiedener EU-Verbraucherschutzmaterien auf der Grundlage einer Vollharmonisierung ein erhebliches Absenken des Verbraucherschutzniveaus zumindest auf nationaler Ebene bedeuten wird. So würde die Richtlinie einschneidende Verschlechterungen bei den missbräuchlichen Vertragsbestimmungen mit sich bringen. Das Ziel des Ausbaus und der Stärkung des EU-Verbrauchschutzes wird mit dem Richtlinien-Entwurf nicht befriedigend verwirklicht, notwendige Aktualisierungen zum Beispiel beim Fernabsatz sind nur teilweise vorgesehen.
Weiterführende Informationen:
Stellungnahme AK EUROPA
EU-Abg. Harbour hat von der Dienstleistungsrichtlinie gelernt, so die sozialdemokratische Evelyne Gebhardt. Sie ist der gleichen Meinung wie ihr konservativer Kollege. Man könne ein derart komplexes Dossier nicht binnen weniger Wochen beschließen, auch wenn sich das die Kommission wünsche. Die Dienstleistungsrichtlinie war ein ähnlich umfangreicher Richtlinienvorschlag, deren Inhalte und Folgewirkungen für einige EU-Abgeordnete zu wenig diskutiert worden waren. Gebhardt kritisiert insbesondere die vorgeschlagene Vollharmonisierung. Die Kommission gehe damit nicht auf die in einer Resolution gewünschte Vorgehensweise des Europäischen Parlaments ein, wonach es den Mitgliedstaaten unbenommen sein sollte, ihr eigenes Recht zu behalten, sollte es weiterführend sein. Für Gebhardt ist es noch lange nicht entschieden, ob die Richtlinie in erster Lesung verabschiedet werden kann. Sie glaubt, dass mindestens 2, eventuell sogar 3 Lesungen notwendig sein werden, um eine Einigung mit dem Rat zu bekommen.
Auch die Vertreterin der Grünen, die EU-Abgeordnete Rühle ist der gleichen Meinung wie ihre VorrednerInnen. Die Kommission beantworte nicht, warum sie für eine Vollharmonisierung eintrete. Die Kommission hätte dazu keine Abwägungen gemacht so die Abgeordnete.
Einzig der liberale EU-Abgeordnete Lambsdorff hebt hervor, dass er das Prinzip der Vollharmonisierung für richtig halte. Allerdings räumt auch er ein, dass für die Diskussion dieser Richtlinie mehr Zeit nötig sei.
Der Kommissionsvertreter verteidigt den Entwurf und berichtet, dass die Verhandlungen im Rat gut laufen würden. Die Vollharmonisierung würde von den ParlamentsvertreterInnen zu stark betont. Die angesprochene Resolution des Europaparlaments hätte darüber hinaus eine Vollharmonisierung bei horizontalen Bereichen nicht ausgeschlossen – eine Behauptung, die von EU-Abg. Gebhardt heftig kritisiert wird: Die Kommission habe einfach alle Gebiete zu horizontalen Themen erklärt, das gehe sicher nicht. Sie erwarte sich, dass sich die Kommission die Richtlinie diesbezüglich noch einmal genauer ansehe.
AK EUROPA hat die EU-Abgeordneten bereits vor der ersten Aussprache zu den Rechten der Verbraucher von ihrer Position informiert: Die AK warnt in ihrer Stellungnahme eindringlich davor, dass ein Modell der Zusammenführung verschiedener EU-Verbraucherschutzmaterien auf der Grundlage einer Vollharmonisierung ein erhebliches Absenken des Verbraucherschutzniveaus zumindest auf nationaler Ebene bedeuten wird. So würde die Richtlinie einschneidende Verschlechterungen bei den missbräuchlichen Vertragsbestimmungen mit sich bringen. Das Ziel des Ausbaus und der Stärkung des EU-Verbrauchschutzes wird mit dem Richtlinien-Entwurf nicht befriedigend verwirklicht, notwendige Aktualisierungen zum Beispiel beim Fernabsatz sind nur teilweise vorgesehen.
Weiterführende Informationen:
Stellungnahme AK EUROPA