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Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments hat in der vergangenen Woche für die Einführung einheitlicher Regelungen für die Besteuerung multinationaler Konzerne gestimmt. Doch die Letztentscheidung liegt - wie immer bei Steuerfragen - bei den FinanzministerInnen.

 

Mit 38 Ja- zu 11 Nein-Stimmen fiel die Abstimmung am 21. Februar im zuständigen Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments zu den beiden Berichten über die Gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKB oder engl. CTB) und die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB oder engl. CCTB) sehr deutlich aus. Für dieses klare Ergebnis waren jedoch Kompromisse notwendig, die an einigen Stellen der Berichte auf Kosten der Durchschlagskraft gingen.
 

Multinationale Konzerne zahlen im Schnitt 30 Prozent weniger Körperschaftssteuer als Unternehmen, die nur in einem Staat tätig sind. Dies führt nach Berechnungen der OECD zu weltweiten Einnahmenausfällen bei der Körperschaftsteuer in Höhe von rund 200 Mrd. EUR pro Jahr. Die sogenannte „Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB) soll in der EU Abhilfe schaffen.

 

Mit der GKKB sollen europaweit einheitliche Regeln verabschiedet werden, wie Konzerne ihre Gewinne und ihre darauf zu zahlenden Steuern berechnen müssen. Damit wäre zumindest ein wesentlicher Schritt getan, um dem nationalen Wildwuchs an Gewinnberechnungsmöglichkeiten, der maßgeblich für Gewinnverschiebungen innerhalb der EU verantwortlich ist, einen Riegel vorzuschieben. Damit würde garantiert, dass Steuern dort bezahlt werden, wo Gewinne erwirtschaftet werden - ein Herzstück für Steuergerechtigkeit in Europa.

 

Positiv zu sehen ist auch, dass der EP-Entwurf wichtige Kritikpunkte der Arbeiterkammer am ursprünglichen Kommissionsentwurf berücksichtigt. So sieht er beispielsweise vor, dass die Konsolidierung zeitgleich mit der Harmonisierung der Bemessungsgrundlage in Kraft treten soll. Die Kommission wollte ursprünglich in einem ersten Schritt nur die Harmonisierung durchführen. Außerdem schränkt der Bericht die Abzugsfähigkeit von Zinsen ein und streicht die Abzugsfähigkeit von Eigenkapitalzuwächsen.

 

Politisch bedeutsam ist auch, dass durch die Festsetzung der digitalen Betriebsstätte und einiger technischer Details auch die Besonderheiten der digitalen Wirtschaft berücksichtigt werden. Unternehmen mit digitaler Präsenz in einem Mitgliedstaat könnten somit besteuert werden, auch wenn sie keinen physischen Sitz in diesem Land haben. Weitere wichtige Vorschläge der Kommission zur digitalen Besteuerung werden für Ende März erwartet.

 

Auch die AK sieht noch deutlichen Handlungsbedarf auf dem Weg zu einer faireren Besteuerung von multinationalen Konzernen. So sehen die beiden EP-Berichte zu GKB und GKKB keinen Mindeststeuersatz für Unternehmensgewinne vor. Damit besteht die Gefahr, dass der Steuerwettlauf nach unten in der EU noch weiter angeheizt wird.

 

Ebenfalls auf der Tagesordnung des EP in dieser Woche stand die Plenarabstimmung zum Berichtsentwurf des französischen Abgeordneten (S&D) Emmanuel Maurel über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung. Mit diesem Bericht, der bereits Ende Jänner im Wirtschafts- und Währungsausschuss des EP mit großer Mehrheit (50 zu 2) angenommen und jetzt vom Plenum bestätigt wurde, sollen sogenannte Steuerintermediäre wie z.B. Steuerberatungsgesellschaften verpflichtet werden, steuermindernde Konstruktionen, die sie für ihre KundInnen entwerfen, den Steuerbehörden zu melden.

 

Weiterführende Informationen

Presseaussendung AK zur GKKS (nur auf Deutsch)

AK Positionspapier zur GKKS