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Das Europäische Parlament (EP) diskutierte diese Woche den Kommissionsvorschlag über ein einheitliches Antragsverfahren für Drittstaatangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit in der EU und über die damit einhergehenden Rechte. Damit soll es zu einer Vereinfachung und stärkeren Harmonisierung der unterschiedlichen Regeln in den Mitgliedstaaten kommen. Sowohl MigrantInnen als auch die ArbeitgeberInnen sollen davon profitieren. Das Recht der Mitgliedstaaten, die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zu ihren Arbeitsmärkten zu bestimmen, bleibt aber davon unberührt.
Vertrag von Lissabon ermöglicht erneute Befassung des Europäischen Parlaments

Der Vorschlag zur Richtlinie rührt aus dem Jahr 2007 und bereits 2008 gab das EP dazu seine Stellungnahme ab. Damals wurde das EP aber lediglich konsultiert, hatte also kein Mitspracherecht. Der Vertrag von Lissabon änderte diesen Umstand und gibt dem EP nun ein volles Mitspracherecht. Der Rat muss also seine Position mit dem EP abstimmen, sollte eine Einigung angestrebt werden.

Bündel an Rechten soll MigrantInnen Inländergleichbehandlung bescheren

Ziel der Richtlinie ist es, dass MigrantInnen aus Drittstaaten, die legal in einen Mitgliedstaat zugelassen sind, aber noch keinen langfristigen Aufenthaltstitel haben, die Inländergleichbehandlung zuteil wird. Solche Bestimmungen sollen gleiche Mindestbedingungen innerhalb der EU schaffen. Auch Familienangehörigen soll das Recht auf Gleichbehandlung zustehen. Ausgenommen von der Richtlinie sollten aber SaisonarbeitnehmerInnen sein. Drittstaatsangehörige sollten auch in Bezug auf die soziale Sicherheit gleichgestellt werden. Allerdings sollte die Richtlinie DrittstaatsarbeitnehmerInnen nicht mehr Rechte auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit verleihen als die bestehenden Unionsvorschriften Drittstaatsangehörigen mit grenzüberschreitenden Bezügen bereits zuweisen. Nicht umfasst sind laut dem Vorschlag Maßnahmen im Bereich der Berufsbildung im Rahmen der Sozialhilferegelungen.

Rat und Parlament sind sich noch uneins und suchen Mehrheit
Im EP liegt nun der erste Berichtsentwurf vor und es werden Forderungen laut, die auch eine Einbeziehung von SaisonarbeitnehmerInnen und Flüchtlingen vorsehen. Eigentlich war dies nicht vorgesehen, denn zu den SaisonarbeitnehmerInnen hat die Kommission vor einen eigenen Vorschlag zu präsentieren. Im Rat gab es, seit der Vorschlag 2007 präsentiert wurde, keine wirklichen Fortschritte. Vielleicht kommt mit der Einbeziehung des Parlaments ein bisschen mehr Schwung in die Diskussion.


Weiterführende Informationen:

AK Stellungnahme: Einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates