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Die Ausarbeitung von europäischen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards - ESRS) stellt einen wichtigen Schritt zur Neuausrichtung der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Jüngst hat die EU-Kommission einen Entwurf für einen delegierten Rechtsakt für diese Standards vorgelegt. Bei den Offenlegungspflichten der Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance ist eine deutliche Reduktion vorgesehen. Wenn es in dieser Form beschlossen wird, würde dies eine erhebliche Verschlechterung gegenüber der gerade erst in Kraft getretenen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeuten.