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ZurückDas Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU) der Hans Böckler Stiftung lud am 2. Oktober 2018 zur ersten „Worker’s Voice“-Frühstücksdebatte in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalens bei der Europäischen Union. Im Zentrum der Diskussion standen „best practice“ Beispiele für die Zusammenarbeit der SozialpartnerInnen auf globaler Ebene. Der transnationalen Mitbestimmung steht aber mit dem Vorschlag zum europäischen Gesellschaftsrecht eine wesentliche Verschlechterung ins Haus.
„Best Practice“-Beispiel in Belgien
Nach einigen einführenden Bemerkung des Wissenschaftlichen Direktors des IMU Dr. Norbert Kluge zum Thema der Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland erzählte Albert Kruft, Betriebsrat beim belgischen Chemieunternehmen Solvay, über die Zusammenarbeit mit der ArbeitgeberInnenseite.
Nach anfänglichen Startschwierigkeiten konnte ein erfolgreicher sozialer Dialog mit dem Management etabliert werden, der mit dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens stetig mitwuchs. Nachdem Solvay zu einem globalen Unternehmen aufsteigen konnte, wurden Verträge mit der weltweiten Gewerkschaftsföderation „IndustriALL“ geschlossen. Man versuchte an allen Standorten des Unternehmens gleiche Standards durchzusetzen und organisierte zu diesem Zweck das „Solvay Global Forum“. Durch dieses Forum konnte man einige freiwillige Maßnahmen, wie globale Standards in Sachen Elternkarenz und Unterstützung im Todesfall erreichen. Gleichzeitig gibt es aber immer wieder Baustellen. Besonders in den USA, wo Gewerkschaftsmitgliedszahlen gering sind, wird von Kruft und seinen KollegInnen viel Arbeit in Sachen betriebsrätlicher Organisation betrieben. Mittlerweile konnte man sicherstellen, dass auch Standorte mit geringer gewerkschaftlicher Organisation zumindest eine Kontaktperson für das Global Forum wählen.
Der Dialog sei in vielen Unternehmen wesentlich besser als die europäische Gesetzgebung erfordert, so Kruft. Daran anschließend forderte er in Richtung der anwesenden Kommissionsvertreterin, dass die Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats präzisiert wird. Hierbei dachte Kruft z.B. an ein jährlich verpflichtendes Treffen zwischen Management und Betriebsrat. Die Kommission signalisierte jedoch kein Interesse an einer Abänderung und verwies auf eine mangelhafte Implementierung der Richtlinie, weswegen man ein Handbuch herausgeben wolle, um diese besser gewährleisten zu können. Auf Nachfrage wurden aber keine genaueren Angaben zu diesem Handbuch gemacht.
Ein globales sozialpartnerschaftliches Modell, welches Sozialstandards in allen Ländern anhebt, wäre auch aus Sicht der AK wünschenswert.
Europäisches Gesellschaftsrecht ein Hindernis für Mitbestimmung?
Zum Thema Mitbestimmung kommt aus Sicht der Arbeiterkammer dem aktuellen Vorschlag zum europäischen Gesellschaftsrecht, welcher im April diesen Jahres von der EU-Kommission präsentiert wurde – große Bedeutung zu. Durch das Polbud-Urteil des EuGH vom Herbst 2017 hatte der Europäische Gerichtshof es Unternehmen erlaubt, ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen, und zwar auch dann, wenn ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedsland überhaupt keiner realen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Die Umgehung als lästig empfundener nationaler Vorschriften, darunter auch Mitbestimmungsregelungen der ArbeitnehmerInnen, wurde dadurch erheblich erleichtert. Um dem entgegen zu wirken, bräuchte es aus Sicht der Arbeiterkammer die Einführung eines „realen Sitz“-Prinzips, wie es auch schon der EGB in einem offenen Brief aufzeigt hatte. Der Kommissionsvorschlag befasst sich zwar mit den durch das Polbud-Urteil aufgeworfenen Problemen, erschien aus Sicht der AK jedoch nicht ausreichend, um dem Trend zur Flucht vor stärkeren Mitspracherechten Einhalt zu gebieten. Ganz anders der Bericht von EP-Berichterstatterin Evelyn Regner, die durch ihren Bericht „künstliche Zusammenschlüsse und Arrangements“ verhindern will. Über den Bericht soll am 19./20. November 2018 im Rechtsausschuss abgestimmt werden.
Weiterführende Informationen:
AK Positionspapier: Richtlinienvorschlag zur Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates
AK Positionspapier: Gesellschaftsrecht-Paket der Europäischen Kommission (Company Law Package)