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ZurückDer Europäische Rechnungshof hat einen Bericht zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021 vorgelegt. Er kritisiert darin besonders die fehlenden umwelt- und klimapolitischen Anreize in der vorgeschlagenen Agrarförderung des Mehrjährigen Finanzrahmens.
In der am 25.10.2018 veröffentlichten Stellungnahme stellte der Europäische Rechnungshof (EuRH) fest, dass nach seiner Auffassung die mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verbundenen Klimaschutzziele nicht realistisch erscheinen. Während die Kommission bei der Veröffentlichung des Vorschlages zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 verlautbarte, eine grünere GAP vorzusehen, spiegelt der Vorschlag dieses Ziel nicht adäquat wider, so der EuRH. Die Priorisierung klima- und umweltfreundlicher Ziele wird mit dem Vorschlag an die Mitgliedsstaaten delegiert. Es ist daher für den EURH nicht ersichtlich, wie die Kommission die Einhaltung der Ziele kontrollieren will. Allgemein würde sich nach Ansicht des EuRH der Vorschlag der Kommission für die Periode von 2021-2027 kaum vom derzeit gültigen Finanzrahmen unterscheiden.
Unmessbare Ziele
Der EuRH kritisiert besonders die unzureichende ökonomische Fundierung durch Daten, die die Kommission für die GAP vorlegt. Diese würde nicht genügend Anhaltspunkte für althergebrachte Maßnahmen wie Direktzahlungen, ländliche Entwicklung und Marktmaßnahmen beinhalten. Vor allem wird kritisiert, dass die Direktzahlungen an die LandwirtInnen zwar den größten Teil des Budgets der GAP ausmachen, es aber keine Anforderungen an die Mitgliedsstaaten gibt, verlässliche und vergleichbare Statistiken über verfügbares landwirtschaftliches Einkommen zu sammeln. So werden nach den der Kommission vorliegenden Zahlen beispielsweise Zuverdienste von LandwirtInnen nicht miteinbezogen. Hinzu kommt, dass das Budget nicht auf der Basis einer Bedarfseinschätzung verteilt wird, sondern nach dem vorgefertigten Finanzrahmen und spezifischen Interventionen der Mitgliedsstaaten. Außerdem werde den Mitgliedsstaaten durch den Vorschlag weiterhin die Direktzahlung nach Hektar und Landeigentum aufoktroyiert. Die BAK kritisiert schon länger, dass die Mittelverteilung einer immer kleiner werdenden Anzahl von Betrieben zu Gute kommt, die eine immer größer werdende Fläche bewirtschaften.
Nach Meinung des EuRH ist eine solche Verwendung der Mittel nicht angemessen, um die Klima- und Umweltprobleme anzugehen. Außerdem handle es sich nicht um den effizientesten Weg, ein gutes Einkommen der LandwirtInnen zu sichern. Zusätzlich spiegeln sie nicht die von der Kommission ausgegebenen leistungsabhängigen Verteilungsmodelle wider. Die Abwesenheit von quantifizierbaren EU-Zielen erzeugt Unklarheiten, wie die Kommission mitgliedsstaatliche GAP-Strategien bewerten würde. Die ausgegebenen Ziele der EU können also nicht gemessen werden. Für den EuRH ist der vorgeschlagene Rahmen außerdem ein sehr schwacher Anreiz, um die Leistung der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhöhen. Ziele könnten erheblich verfehlt werden, ohne größere Auswirkungen auf die Zuwendungen durch die EU zu haben, während gute Leistungen nur einen marginalen Leistungsbonus erbringen könnten.
Investition in die Zukunft
Die BAK hat bereits vor Veröffentlichung des EuRH-Berichts vorgeschlagen, die Vergabe der Agrarsubventionen künftig mit der ökologischen Lösung der von der Landwirtschaft mitverantworteten Umweltproblemen zu verknüpfen und das Problem ihrer Messbarkeit betont. Die Nomenklatur der beiden agrarwirtschaftlichen Förderungsinstrumente EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds) und ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) soll nach dem Willen der Kommission unverändert bleiben. Nur die Ziele des ELER sollen leicht verändert werden. Die BAK tritt hingegen für eine gerechtere und effektivere Verteilung der Mittel des Fonds ein und wünscht sich, dass alle Menschen im ländlichen Raum davon profitieren. 50 % der Mittel aus dem Programm sollten für sektorübergreifende Maßnahmen im ländlichen Raum reserviert werden, insbesondere durch Investitionen in zeitgemäße Infrastruktur. Somit könnte das in zahlreichen Gebieten Europas zu beobachtende Phänomen der Landflucht gebremst werden. Ein Viertel der Mittel sollte, geht es nach der BAK, für die Verbesserung der sozialen Dienstleistungen wie Kindergärten und Pflegezentren, und den Ausbau der digitalen Infrastruktur – Stichwort Breitbandausbau - reserviert werden.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: EU braucht einen mehrjährigen Finanzrahmen, der Europa eint
BAK Positionspapier: Mehrjähriger EU-Finanzrahmen 2021-2027: Ein Haushalt, der Europa eint