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ZurückDas seit 2013 bestehende TTIP-Mandat ist jedenfalls durch die EU-Mitgliedstaaten zu annullieren, um einen Schlussstrich unter die gescheiterten Verhandlungen zu ziehen. Die BAK sieht in der Reduktion der ursprünglich umfassenden TTIP-Agenda auf ein Zollabbauabkommen einen Schritt in die richtige Richtung. Das Konformitätsbewertungsabkommen wird jedoch wegen der ausständigen Wirkungsanalysen und mangels abschließender Eingrenzung des Abkommensumfanges abgelehnt. So lange die von der EU und den USA angestrebten Verhandlungsumfänge so unterschiedlich und die Rahmenbedingungen (US-Zollerhöhungen bei Stahl und Aluminium, Anhebung der KFZ-Zölle) nicht gegeben sind, ist eine Mandatserteilung an die EU-Kommission nicht sinnvoll. Sollten dennoch Verhandlungen über ein Konformitätsbewertungsabkommen
und eine Regulierungskooperation aufgenommen werden, sind sensible Schutzinteressen ArbeitnehmerInnen-, Umwelt-, Klima-, Gesundheit-, KonsumentInnen- und Datenschutz sowie der Chemikalien-, Pharmaprodukte- oder Lebensmittelbereich, der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen oder Antibiotika und veterinäre Angelegenheiten) zu
wahren und aus dem Anwendungsbereich explizit auszunehmen.