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Die Europäische Kommission versucht seit Monaten dem Rat und dem Europäisches Parlament ihre präferierte Vorgangsweise beim EU-Vertragsrecht schmackhaft zu machen. Die Einführung eines 28. Vertragsrechts zusätzlich zu den bestehenden 27 nationalen Vertragsrechten sei ganz im Sinne der KonsumentInnen wird die Kommission nicht müde zu behaupten. Wie die Arbeiterkammer und die europäische KonsumtenInnenschutzorganisation BEUC wiederholt informiert haben, bürdet diese Vorgehensweise dem Verbraucher jedoch die Entscheidung darüber auf, welches Vertragsrecht zur Anwendung kommt. Diese Woche stimmte der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments über seine Position zum EU-Vertragsrecht ab. Die schwerwiegenden Bedenken von BEUC und Arbeiterkammer wurden leider in keiner Weise berücksichtigt.
Die Diskussion über ein europäisches Vertragsrecht befindet sich noch in einem frühen Stadium. Diskutiert wird in einem so genannten Grünbuch über die möglichen Vorgehensweisen zu diesem Thema, an dem sich im Rahmen einer Konsultation jede Organisation und jeder EU-Bürger beteiligen kann. Das Europäische Parlament mischt bei diesem Thema mit einem Bericht ebenfalls mit. Sowohl KonsumentInnenorganisationen als auch UnternehmerInnenorganisationen haben sich skeptisch bis ablehnend zum Vorschlag der Kommission geäußert, neben den nationalen Rechtsbeständen zusätzlich ein 28. Vertragsrecht zu schaffen. Die derzeit geltende Verordnung Rom I, die für VerbraucherInnen ein Günstigkeitsprinzip vorsieht, würde damit ausgehebelt werden, macht die Arbeiterkammer aufmerksam.

Trotz der warnenden Stimmen von der UnternehmerInnen- sowie der VerbraucherInnenseite hat der Rechtsausschuss nun dem Text der liberalen EU-Abgeordneten Diana Wallis zugestimmt. Fraktionsübergreifend – nur vier EU-Abgeordnete stimmten dem Bericht nicht zu, darunter auch die österreichische EU-Abgeordnete Evelyn Regner. Angesichts der breiten Mehrheit bei der Abstimmung im Ausschuss, ist auch im Plenum kaum mehr mit Änderungen zu rechnen.
Nach dem Freibrief des Europäischen Parlaments ist nun damit zu rechnen, dass der Legislativvorschlag der Kommission, der noch dieses Jahr veröffentlicht werden soll, entsprechend aussehen und die Einführung eines 28. Vertragsrechts beinhalten wird. Ob das Europäische Parlament und der Rat ihr Verhalten im Legislativverfahren doch noch ändern werden, bleibt abzuwarten.

Nähere Informationen finden Sie auch in unserem Artikel Europäischer KonsumtenInnenschutz: Schickt die Kommission trojanische Pferde aus?