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ZurückDabei wurden die wesentlichen Schlussfolgerungen des Stakeholder-Workshops vom 18 September 2013 in Brüssel mit beachtet (siehe dazu die Projekt-Homepage <a href="http://epr.eu-smr.eu/home">http://epr.eu-smr.eu/home</a> , wo der Endbericht, aber unter anderem auch die Berichte zu den einzelnen EPR-Systemen abrufbar sind). Die Bedeutung der Studie liegt darin, dass sie Grundlagen für das Zero Waste Paket der Kommission (~ Circular Economy Package) vom 2.7.2014 liefern sollte, das im Wesentlichen aus einer Mitteilung der Kommission COM(2014) 398 final und einem RL-Vorschlag COM(2014) 397 final (siehe dazu <a href="http://ec.europa.eu/environment/waste/target_review.htm">http://ec.euro…; bzw <a href="http://ec.europa.eu/environment/circular-economy/">http://ec.europa.eu/…;) besteht.<br /><br />Die kritischen Anmerkungen der AK vom Dez 2013 spiegeln zwanzig Jahre Erfahrungen mit Systemen der Erweiterten Herstellerverantwortung in Österreich – im Besonderen zu Verpackungen und Elektronikgeräten - wieder: <br /><br />•System der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sind vor allem dann gerechtfertigt, wenn sie <em>Anreize zum Ökodesign von Produkten geben. Das muss vor künftigen Rechtsetzungen, aber auch bei der Revision bestehender Rechtsakte ausreichend bedacht werden. In der Praxis tun das sehr wenige Systeme. Professionell gemanagte Rücknahmesysteme sind gewöhnlich ein Finanzierungsinstrument zur Entsorgung von Abfällen, bieten aber dem einzelnen Hersteller kaum mehr Anreize zu Ökodesign. Diese Zielkonflikte müssen zur Kenntnis genommen und wissenschaftlich hinterfragt werden. <br /><br />•Die Gesetzgebung muss auch immer fragen, welche rAkteur/stakeholder Umweltziele am Besten umsetzen kann? Das muss nicht immer der Hersteller sein. Wenn die technischen Standards in der Entsorgung schlecht sind, wird die Bildung von Rücknahmesystemen das Problem nicht lösen. <br /><br />•Die Europäische Kommission sollte dort, wo Richtlinien Anreize zur Bildung von Rücknahmesystemen setzen oder solches von den Mitgliedstaaten gefordert wird, klar zum Ausdruck bringen, dass der Missbrauch von Rücknahmesystemen zur Kartellbildung unerwünscht ist und immer schon auch in einer Anfangsphase/Aufbauphase mitbedacht werden muss. Wo durch den Aufbau von Rücknahmesystemen Kartelle oder kartellartige Eigentümerstrukturen entstanden sind, soll den Mitgliedsstaaten empfohlen werden, mit Unterstützung der Wettbewerbsbehörden auf eine Auflösung dieser Strukturen hinzuwirken. <br /><br />•Die Europäische Kommission sollte – auch in allen schon bestehenden Richtlinien zur Herstellerverantwortung – klarstellen, dass selbst dann, wenn die Hersteller oder die tätigen EPR-Systeme die Kosten der Verbraucherinformation tragen, die nationalen Umweltbehörden die Inhalte und Schwerpunktsetzungen der Verbraucherinformation weiterhin unabhängig bestimmen und bestimmen sollen. </em><br /><br />Leider haben nicht einmal die Ergebnisse der Studie Eingang in den RL-Vorschlag COM(2014) 397 final vom 2.7.2014 gefunden – siehe dazu die AK-Stellungnahme vom 10.9.2014 zum Zero Waste Paket der Kommission.