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Der Kommissionsentwurf über CO2-Vorgaben an PKW-HerstellerInnen enthält aus Sicht der Arbeiterkammer zu wenig ehrgeizige Maßnahmen zur Reduktion der PKW-Emissionen und keine verbindlichen Quoten für Elektroautos. Vor der Sommerpause verabschiedete allerdings der EP-Verkehrsausschuss seine Stellungnah-me, in welcher er den Kommissionsvorschlag stark abschwächte. Jetzt ist der Umweltausschuss des Parlaments am Zug, der bei diesem Kommissionsvorschlag die Federführung innehat. Nachbesserungen sind also notwendig.

 

Mit der Verordnung über CO2-Standards für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge will die Europäische Kommission drei maßgebliche Ziele realisieren: (1) die Erreichung der klimapolitischen Vorgaben im Jahr 2030, (2) eine Treibstoffersparnis für KonsumentInnen und (3) die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Autoindustrie. Konkret wird eine Reduktion der CO2-Emissionen von 15% für 2025 und von 30% für 2030 für neu zugelassene PKW und leichte Nutzfahrzeuge (zum Basisjahr 2021) und darüber hinaus ein Anreizsystem für die Herstellung von Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge, wie beispielsweise Elektroautos, vorgeschlagen.

 

Die Arbeiterkammer kritisiert diesen Verordnungsvorschlag aus verschiedenen Gesichtspunkten. Grundsätzlich fehlt eine Einbettung in den größeren Rahmen, der für die Autoindustrie als beschäftigungs- und industriepolitischen Schlüsselsektor zur Bewältigung des bevorstehenden Strukturwandels notwendig ist. Hierfür braucht es einen verbindlichen Rahmen auf EU-Ebene, der einen verpflichtenden Aufbau der Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe, Aktionsprogramme zur (Um)Schulung der betroffenen Arbeitskräfte und die Erstellung von Forschungsprogrammen zur Schaffung neuer Wertschöpfungsketten bei Elektro- und Brennstoffzellenantrieben vorsieht. Auf dieser Basis können auch ehrgeizigere Vorgaben bei CO2 durch die Automobilindustrie verwirklicht werden. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass wesentliche PKW-HerstellerInnen am europäischen Markt (BMW, Daimler, Renault, Nissan und Volkswagen) aus eigenen Stücken bis 2025 bereits höhere Verkaufsziele für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge angekündigt haben, als es im Kommissionsvorschlag vorgesehen ist.

 

Um die umweltpolitischen Herausforderungen ernsthaft bewältigen zu können, muss aus Sicht der AK die Reduktion bereits im Jahr 2025 25% betragen. Grund hierfür ist die bisher langsame Erneuerung des bestehenden PKW-Fuhrparks in den Mitgliedsstaaten. Im beratenden Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments gab es hierzu auch ambitionierte und konkrete Vorschläge. Einige dieser Änderungsanträge, wie zum Beispiel die angestrebte grundsätzlich kohlenstofffreie Mobilität bis 2050 sowie höhere Reduktionsziele zu einem früheren Zeitpunkt fanden bei der Abstimmung am 10.07.2018 allerdings keine Mehrheit. Im Gegenteil, im schlussendlich verabschiedeten Bericht des Verkehrsausschusses wird nur ein Reduktionsziel von 15% im Jahr 2030 vorgesehen. Auf die Erfordernisse in neuen Leitmärkten (z.B. China) und die Ausgestaltung des Strukturwandels, die sich für ArbeitnehmerInnen in der Automobilindustrie ergeben, wird nur am Rande eingegangen. So wurde auch hier die Chance verpasst, konkrete und richtungsweisende Vorschläge für eine zukunftsorientierte und klimaverträgliche Mobilitätswirtschaft vorzulegen.

 

Nun liegt es am Ausschuss für Umweltfragen, da dieser die Federführung zu diesem Legislativvorschlag innehat. Die AK appelliert an die Abgeordneten, bei der geplanten Abstimmung am 10. September ein starkes Zeichen für eine moderne und nachhaltige Mobilität der Zukunft zu setzen und damit den europäischen Wirtschaftsstandort zu stärken.

 

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