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Erst vor kurzem billigte der Europäische Rat auf Vorschlag der Kommission eine neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung, Europa 2020. Das gleiche soll nun bald in Bezug auf die integrierten Leitlinien erfolgen. Diese bilden das Grundgerüst für die Umsetzung von nationalen beschäftigungs- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Seit dieser Woche liegt der Vorschlag auf dem Tisch, die Verhandlungen können somit beginnen.
Integrierte Leitlinien umfassen Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen und Wirtschaftspolitik

Auf den ersten Blick scheint das System der integrierten Leitlinien kompliziert. Es umfasst nämlich zwei unterschiedliche – jedoch eng miteinander verbundene – Rechtsinstrumente. Nämlich Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen und Leitlinien zu Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Erstere sind aus ArbeitnehmerInnensicht die interessanteren. Die Entscheidung über die Leitlinien wird im Rat, durch die zuständigen MinisterInnen, getroffen. Der Europäische Rat, das Gremium der EU Staats- und Regierungschefs, ist dann die letzte Instanz und verabschiedet die integrierten Leitlinien. Die Umsetzung erfolgt danach in jedem einzelnen Mitgliedstaat. Vorgesehen ist, dass die Leitlinien jedes Jahr erstellt werden. Damit aber das Hauptaugenmerk auf die Umsetzung gerichtet werden kann, sollten sie bis 2014 weitgehend unverändert bleiben.

Vier beschäftigungspolitische Leitlinien sollen von den Mitgliedstaaten befolgt werden

Die erste von vier Leitlinien spricht von der Erhöhung der Beschäftigungsquote und dem Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit. Erzielt werden sollte das ganze mit den berühmten Flexicurity-Grundsätzen. Diese sind den ArbeitnehmerInnenvertreterInnen seit jeher ein Dorn im Auge, denn sie werden immer nur als Flexibilisierungsinstrument für rigide Arbeitsmärkte gesehen. Dass sie an so prominenter erster Stelle genannt werden, verheißt nichts Gutes. Positiv kann ausgelegt werden, dass der soziale Dialog als wichtiges Element genannt wird. Kritisch ist zu sehen, dass der Ausbau von Arbeitsvermittlungsdiensten verlangt wird. Die erste Leitlinie steht ganz im Zeichen eines der Kernziele der EU 20202 Strategie, der Erhöhung der Beschäftigungsquote der 20- bis 64 jährigen Männer und Frauen auf 75% bis 2020. Dabei wird aber oft vergessen, dass vielmehr die Qualität der Arbeitsplätze und nicht so sehr die Quote im Vordergrund stehen sollte.

Qualifikationen von ArbeitnehmerInnen sollen den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen

Die zweite Leitlinie spricht von einem angemessenen Bildungs- und Qualifikationsangebot, damit der aktuellen und zukünftigen Nachfrage am Arbeitsmarkt entsprochen werden kann. Schlussendlich wird noch der Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut höchste Priorität eingeräumt. Die Beratungen über die integrierten Leitlinien beginnen nun im Rat. Das Europäische Parlament (EP) würde auch gerne mitreden, ist aber nicht mit den nötigen rechtlichen Möglichkeiten dafür ausgestattet. Der Rat könnte das EP einfach übergehen, hat dies aber offiziell nicht vor.


Weiterführende Informationen:

Empfehlung für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020