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Diese Woche startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Corporate Governance. Die Kommission will Meinungen einholen, wie die Unternehmensführung und -kontrolle in der EU verbessert werden kann, deren Schwächen sich gerade in der Krise gezeigt haben. Kernthemen der Konsultation sind die Funktion und Zusammenstellung der Verwaltungsräte (Aufsichtsrat im österreichischen dualen System), die zu kurzfristige Orientierung der AktionärInnen und die damit verbundenen Probleme, sowie die Verbesserung von Monitoring und die rechtliche Durchsetzung der Corporate Governance Kodizes. Die Konsultation läuft bis Ende Juli 2011.
Frauenanteil in Verwaltungsräten soll erhöht werden

Verwaltungsräte sollen vielfältiger zusammengesetzt werden, fordert die EU Kommission. Einerseits soll der Frauenanteil in den Verwaltungsräten erhöht werden: Zurzeit hat die Hälfte aller börsennotierten Unternehmen Österreichs keine Frau im Vorstand, nur 4% aller Verwaltungsratsmitglieder sind weiblich. Der EU Durchschnitt liegt bei 12%. Es wird eine Quote oder - als weniger weit greifende Alternative - das Veröffentlichen einer eventuell vorhandenen Diversitätsstrategie von börsennotierten Unternehmen angedacht. Andererseits soll auch die internationale Diversität der Vorstände erhöht werden, sowie die beruflichen Hintergründe der Vorstandsmitglieder vielfältiger werden. Es wird überlegt ob es eine Empfehlung für die Zahl von maximalen Verwaltungsratsmandaten, die eine Person innehaben kann, geben soll.

Vergütungen von Verwaltungsräten sollen offengelegt werden


Ein weiterer Punkt, den die Kommission in ihrem Grünbuch anspricht, ist das Risikomanagement der Verwaltungsräte und die Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern. Die Kommission schlägt vor, dass die Vergütung offengelegt werden soll, die AktionärInnen einen größeren Einfluss darauf haben sollen und die Vergütung sich an längerfristigen Zielen orientieren soll. Als weiteres Problem identifiziert die EU-Kommission das nur kurzfristige Interesse der AktionärInnen an den Unternehmen. Die Aktivitäten und die Rolle der AktionärInnen sollen transparenter werden. Die Vergütung von VermögensverwalterInnen ist ebenfalls nur an kurzfristigen Zielen orientiert und es gibt häufig Interessenskonflikte seitens der AnlegerInnen und VermögensverwalterInnen. Diese Probleme sollen ebenfalls adressiert werden. Zudem soll die Überwachung und rechtlich Durchsetzung bestehender nationaler Corporate Governance Kodizes verstärkt werden.

Ob weitere legislative Schritte gesetzt werden, wenn die Konsultation abgeschlossen ist, lässt die Kommission noch offen. Es scheint große Differenzen zwischen den Mitgliedsstaaten und den Unternehmen der Mitgliedsstaaten zu geben, wie weit solch eine Regelung gehen soll. Gerade im Hinblick auf den sehr niedrigen Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten ist es jedoch höchste Zeit legislative Schritte zu setzen und die Initiative weiter zu verfolgen.


Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung: Corporate Governance-Rahmen für europäische Unternehmen: Was muss verbessert werden?

Frequently Asked Questions: Consultation on the EU corporate governance framework (nur Englisch)


Studie der AK Wien: Frauen in Geschäftsführung und Aufsichtsrat