Nachrichten
ZurückDie EU-Kommission plant schon lange eine Richtlinie zu den Saisoniers. Mitte Juli soll sie nun präsentiert werden. Einen ersten inoffiziellen Entwurf zur Richtlinie gibt es bereits und die ersten Details dazu sind bereits durchgesickert. Die EU-Kommission ortet einen dringenden Bedarf in der EU nach Saisoniers. Als Hauptargument wird ein drohender Arbeitskräftemangel in der EU ins Spiel gebracht und die Tatsache, dass Saisonierarbeit in der EU als unattraktiv gilt.EU will zirkuläre Migration fördern
Keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Saisoniers
Kritik am geplanten Saisoniervorschlag wird nicht ausbleiben
Weiterführende Information:
AK Positionspapier zur zirkulären Migration
Die Kommission verfolgt mit ihrem geplanten Vorschlag zu den Saisoniers, ihrer Verpflichtung nachzukommen und den Aktionsplan zur legalen Migration aus dem Jahre 2005 umzusetzen. Dieser sieht eine Reihe von Vorschlägen hinsichtlich der Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen vor. Die Saisonierrichtlinie hätte schon längst präsentiert werden sollen, doch wurde die Veröffentlichung, auch aufgrund der anhaltenden Finanz-, Wirtschafts- und letztlich Beschäftigungskrise immer wieder verschoben. Mitte Juli soll es aber soweit sein. Die Kommission kann der Saisonierrichtlinie nur Positives abgewinnen. Geht sie doch davon aus, dass es mit dem „Austausch“ von Saisoniers zwischen der EU und dem Rest der Welt zu einem Wissenstransfer kommen würde, von dem beide Seiten profitieren. Die damit einhergehende Problematik der Rückkehrmigration wird dabei aber ausgeblendet. Denn die Kommission argumentiert damit, dass alle Saisonniers wieder in ihr Heimatland zurückkehren müssen. In der Theorie stimmt das, die Praxis schaut aber anders aus.
Keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Saisoniers
Um als Saisonier zum EU-Arbeitsmarkt zugelassen zu werden, stellt die Kommission in ihrem Vorschlag einige Kriterien auf, die dann in der gesamten EU gelten sollen. Bis dato regelte jeder Mitgliedstaat die Kriterien für die Zulässigkeit zum heimischen Arbeitsmarkt selber. Laut Kommission muss jedenfalls ein gültiger Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage vorliegen. Weiters muss mit dem Saisonier der Lohn und die Arbeitszeit vereinbart werden. Interessant ist, dass die Mitgliedstaaten den/die ArbeitgeberIn verpflichten können, dass Saisoniers eine angemessene Unterkunft zur Verfügung gestellt wird. Die Arbeitserlaubnis wird auf maximal sechs Monate in einem Kalenderjahr ausgestellt, kann aber schon bei der Ausstellung für drei Saisonen Gültigkeit haben, wenn dies vom Saisonier gewünscht wird. Die arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedstaat für den die Arbeitserlaubnis, mit ein paar Ausnahmen, ausgestellt wurde. Den Mitgliedstaaten bleibt es aber überlassen, ob sie überhaupt Saisoniers aufnehmen. Es gibt diesbezüglich keine Verpflichtung. Spannend ist, dass den Mitgliedstaaten aufgetragen wird, dafür zu sorgen, dass Saisoniers durch Dritte, bei Streitigkeiten bezüglich ihrer Rechte, vertreten werden können.
Kritik am geplanten Saisoniervorschlag wird nicht ausbleiben
Der Europäische Gewerkschaftsbund hat sich schon voriges Jahr klar gegen eine Saisonierrichtlinie ausgesprochen, gerade in Zeiten einer Beschäftigungskrise. Die Arbeiterkammer lehnte bereits vor Jahren den von der Kommission geforderten Ansatz einer zirkulären Migration ab. Die EU-Kommission kann also damit rechnen, dass es eine starke Front gegen eine geplante Saisonierrichtlinie geben wird. Seit dem Vertrag von Lissabon ist in Migrationsangelegenheiten nun auch das Europäische Parlament entscheidungsbefugt und wird sich, so wie es der Rat schon bisher tat, mit der Thematik sicherlich intensiv auseinandersetzen.
Weiterführende Information:
AK Positionspapier zur zirkulären Migration