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Mit der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung zur Gründung einer Agentur über die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden sollen die Kompetenzen von ACER ausgeweitet und ihre Position gestärkt werden. Die ausgedehnten Befugnisse von ACER können jedoch einschneidende Auswirkungen auf einen Mitgliedstaat haben, wie es aktuell die Entscheidung der ACER zur Teilung der deutsch-österreichischen Strompreiszone zeigt. Daher plädiert die BAK dafür, Zuständigkeiten und Befugnisse der Agentur nicht zu erweitern, sondern vielmehr ihre Organisationsstruktur, Aufgaben und Verfahrensabläufe transparenter und demokratisch zu gestalten.

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Dorothea Herzele

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