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Mit dem Verordnungsvorschlag über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor will die EU-Kommission sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten selbst und in Kooperation mit den anderen Mitgliedstaaten ausreichend Vorkehrungen treffen, um Risiken im Elektrizitätsbereich frühzeitig zu identifizieren und mit entsprechenden Maßnahmen darauf zu reagieren. Diese Zielsetzung ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings werden in diesem Zusammenhang Kompetenzen an privatrechtliche Entscheidungsträger – beispielsweise ACER, ENTSO-E oder regionalen Betriebszentren – übertragen, was aus demokratiepolitischer Sicht äußerst kritisch zu bewerten ist.

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Dorothea Herzele

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