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ZurückDie Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen sieht als verbindliches Ziel vor, den Anteil erneuerbaren Energien am energetischen Endverbrauch in Höhe von 27 % im Jahr 2030 zu erreichen. Allerdings fehlen verbindliche Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten. Hinzu kommt, dass die vorgeschlagene grenzüberschreitende Öffnung nationaler Fördersysteme für erneuerbare Energie einen Wettbewerb von Förderinstrumenten entstehen lässt, deren Kosten schlussendlich die KonsumentInnen zu tragen haben. Verschärft wird diese Gefahr, dass einzelnen MarktteilnehmerInnen Ausnahmeregelungen zugesprochen werden sollen. Positiv zu erwähnen ist, dass Vorgaben für eine stärkere Systemintegration vorgesehen werden.